Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt P.

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom heutigen Tage.
Die beanstandeten Formulierungen im Kommentar eines Lesers wurden entfernt. Ich bedanke mich für den Hinweis und betrachte die Angelegenheit hiermit als erledigt.

Unabhängig davon, dass ich Ihr Anliegen nach Prüfung der beanstandeten Passagen als gerechtfertigt erachte, stellt sich mir noch eine Frage. Diese “kostenpflichtige Inanspruchnahme auf Unterlassung und Schadenersatz”, die Sie mir da in Aussicht stellen – da war doch mal was mit Rechtsanwaltsgebühren in eigener Sache, oder?

BGH, 12.12.2006 – VI ZR 175/05?

No PAD, please!

Das englische Wort Pad, zu deutsch Notizblock, Stempelkissen oder auch Unterlage, gehört Apple. Das ist jedenfalls die Meinung des Unternehmens. Chris Ostmo, Entwickler der iPad-Anwendungen journalPad und journalPad: Bible Edition bekam eine E-Mail vom App Store, in der er aufgefordert wurde, die Anhängsel schnellstmöglich aus seiner Programmbezeichnung zu entfernen.

Quelle: areamobile.de

Löschungen nach Widerspruch II (14/2010)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

307 61 925
Bakit
Nizzaklassen: 01, 30

30 2008 015 684
TRINKBARE LANDSCHAFTEN
Nizzaklassen: 31, 33, 43

30 2008 062 296
Heidiland
Nizzaklassen: 18, 24, 25

30 2008 075 987

Nizzaklassen: 09, 16, 41

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (14/2010)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

301 04 154
PanelVision
Nizzaklasse: 09

306 16 127

Nizzaklassen: 18, 24, 25

306 38 829

Nizzaklasse: 09

307 04 469
D G Dolce Gusto
Nizzaklassen: 14, 18, 25

307 14 129

Nizzaklasse: 25

Quelle: DPMA