
Sehenswert aufbereitet die Anmeldezahlen des INPI im
Le petit Musée des Marques
markenrechtliches Sammelsurium
Sehenswert aufbereitet die Anmeldezahlen des INPI im
Le petit Musée des Marques
Doppelwumms? Hat für die Klasse 33 eine leichte Fahne von beschreibendem Charakter, oder?
+3,7% im Vergleich zu 2023 meldet das DPMA.
Was meinen die MarkenBlog Leser zur Unterscheidungskraft der folgenden Bildmarke in der Klassen 12 für “Kraftfahrzeuge und deren Teile; Reifen und Räder”?
Als Nachtrag zur Entscheidung des Bundespatentgerichts in Sachen “BACKVERLIEBT” noch einige Fundstücke aus dem Markenregister des DPMA.
Derzeit noch im Anmeldeverfahren:
Wortmarke “Kräuterverliebt”
3020242373091
Wortmarke “Druckverliebt”
3020252041369
Wortmarke “HOLZVERLIEBT”
3020252015740
Wortmarke “badverliebt”
3020252065446
Eingetragene Marken:
Wortmarke “zielverliebt”
302024225522
Wortmarke “Fischverliebt.”
302024210983
Wortmarke “Verliebt Fotografie”
302024205022
Wortmarke “MEERVERLIEBT”
302017227559
Wortmarke “Alpenverliebt”
302021243104
Wortmarke “Schuhverliebt”
302013011622
Wortmarke “Fischverliebt”
30419961
Wortmarke “eventverliebt”
302017219473
Zur Beschwerde gegen die Ablehnung der Markenanmelödung seitens der Markenstelle des DPMA führt das Bundespatentgericht aus:
Die Beschwerde bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Der Eintragung des angemeldeten Zeichens „BACKVERLIEBT“ steht in Verbindung mit den beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen.
Quelle: BPatG
Die Markenstelle hat der angemeldeten Marke daher zu Recht die Eintragung versagt (§ 37 Abs. 1 MarkenG).