*verliebt Marken

Als Nachtrag zur Entscheidung des Bundespatentgerichts in Sachen “BACKVERLIEBT” noch einige Fundstücke aus dem Markenregister des DPMA.

Derzeit noch im Anmeldeverfahren:

Wortmarke “Kräuterverliebt
3020242373091

Wortmarke “Druckverliebt
3020252041369

Wortmarke “HOLZVERLIEBT
3020252015740

Wortmarke “badverliebt
3020252065446

Eingetragene Marken:

Wortmarke “zielverliebt
302024225522

Wortmarke “Fischverliebt.”
302024210983

Wortmarke “Verliebt Fotografie
302024205022

Wortmarke “MEERVERLIEBT
302017227559

Wortmarke “Alpenverliebt
302021243104

Wortmarke “Schuhverliebt
302013011622

Wortmarke “Fischverliebt
30419961

Wortmarke “eventverliebt
302017219473

BPatG: Kein Markenschutz für “BACKVERLIEBT”

Zur Beschwerde gegen die Ablehnung der Markenanmelödung seitens der Markenstelle des DPMA führt das Bundespatentgericht aus:

Die Beschwerde bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Der Eintragung des angemeldeten Zeichens „BACKVERLIEBT“ steht in Verbindung mit den beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen.
Die Markenstelle hat der angemeldeten Marke daher zu Recht die Eintragung versagt (§ 37 Abs. 1 MarkenG).

Quelle: BPatG

Zur Warenähnlichkeit zwischen bestimmten Getränken

Quelle: EUIPO

Das Gericht bestätigt, dass Wein, Apfelwein und weinhaltige Getränke sowie allgemein alkoholische Getränke (außer Bier) der Klasse 33, die von der angemeldeten Marke erfasst werden, und alkoholfreie Getränke, insbesondere Energy Drinks, sowie kohlensäurehaltige und kohlensäurefreie Getränke der Klasse 32, die von der älteren Marke erfasst werden, zumindest einen geringen Grad an Ähnlichkeit aufweisen (§ 52).

Quelle: EUIPO

Marken. Recht. Einfach.

Rolf Claessen, Patentanwalt in Düsseldorf, hat sein langjährig gesammeltes Expertenwissen zu Papier gebracht und ein besonderes Markenbuch verfasst. Dabei ist der Titel Programm: markenrechtliches Spezialistenwissen aufbereitet für juristische Laien.

Der gesamte Lebenszyklus einer Marke von der Markenfindung über Internationalisierung bis zur Amazon Brand Registry wird abgebildet, und das ohne einen einzigen Paragrafen zu nennen.


Besonders wertvoll sind die praktischen Erfahrungen, die sich sonst in keinem Lehrbuch finden. Bei welchen Leitklassen arbeitet das Deutsche Patent- und Markenamt besonders schnell? Ist die Erinnerung ein wirksames Instrument im Eintragungsverfahren oder bietet die Beschwerde bessere Chancen? Derartiges Know-how gibt der Markenrechtler gemeinhin eher weniger gern preis, aber Rolf Claessens Buch steckt voll davon.


Geschäftsführer, Marketingexperten, Paralegals und auch Juristen, die nicht regelmäßig im Markenrecht tätig sind – für all diese Berufsgruppen bietet das Buch einen perfekten Einstieg ins Thema und ist auch als Nachschlagewerk bei vertiefenden Fragestellungen hilfreich.

Fazit: Eindeutige Kaufempfehlung – seit heute im Handel

Marken. Recht. Einfach
von Rolf Claessen
288 Seiten
28.- EUR