Die Zahl des Tages

Die Zahl des Tages liefert heute das Europäische Markenamt HABM.
Das Amt hat die monatlichen Anmeldezahlen der Europäischen Gemeinschaftsmarken veröffentlicht und meldet für Juli 2015 12058 Markenanmeldungen. Damit geht der Wachstumstrend der Europäischen Marke ungebremst weiter, denn der Vorjahreswert lag mit 10583 Anmeldungen deutlich niedriger.

Im August macht sich allerdings das Sommerloch bemerkbar. Die Anmeldezahl sinkt auf 9177. Der Vergleiswert aus 2014 liegt bei 8420 Gemeinschaftsmarkenanmeldungen.

Quelle: HABM

MontagsMarken 40. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 29.09.2014. An diesem Tag wurden insgesamt 169 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302014061683

Nizzaklassen: 18, 25, 28

302014040407

Nizzaklassen: 09, 16

302014040460

Nizzaklassen: 41, 42, 44

302014040413

Nizzaklasse: 36

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

Wenn berühmte Maler die Logos der Top-Marken gestalten würden

Appski Storeski

WIPO: Change in the Amounts of the Individual Fee: Tajikistan

Porsche-Tuning – und das Markenrecht

Markenstreit um “Winnetou” landet vor EU-Gericht

WIPO Case No. DMW2015-0001 b.mw

Madrid Protocol Concerning the International Registration of Marks: Information concerning the United Kingdom, British Overseas Territories and British Crown Dependencies

Panzerechsen vor Gericht

Urteil in der Rechtssache T-364/13

Das Gericht sieht in der Bekanntheit des Krokodils von Lacoste ein mögliches Eintragungshindernis für Formen von Krokodilen oder Kaimanen in Bezug auf Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe

Im Jahr 2007 meldete die polnische Gesellschaft Eugenia Mocek und Jadwiga Wenta KAJMAN Firma Handlowo-Us?ugowo-Produkcyjna (Mocek und Wenta) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) das nachstehend wiedergegebene Bildzeichen für verschiedene Waren und Dienstleistungen (u. a. Taschen, Bekleidungsstücke und Kissen für Tiere, Schuhe und Vermietung von Immobilien) als Gemeinschaftsmarke an:

Die französische Gesellschaft Lacoste trat dieser Anmeldung entgegen, wobei sie sich auf eine ältere Gemeinschaftsmarke berief, deren Inhaberin sie ist:

Das HABM gab dem Widerspruch von Lacoste teilweise statt und lehnte die Eintragung des Zeichens von Mocek und Wenta für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe ab. Mocek und Wenta klagte daraufhin beim Gericht der Europäischen Union auf Aufhebung der Entscheidung des HABM.
Mit seinem heutigen Urteil weist das Gericht die Klage ab und bestätigt damit die Ablehnung der Eintragung des Zeichens von Mocek und Wenta für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe.
Das Gericht prüft zunächst, ob die Gefahr einer Verwechslung der einander gegenüberstehenden Zeichen besteht, was der Fall sein könnte, wenn sie einen gewissen Grad an bildlicher, klanglicher und begrifflicher Ähnlichkeit aufweisen. Das Gericht kommt wie das HABM erstens zu dem Ergebnis, dass die einander gegenüberstehenden Zeichen eine geringe bildliche Ähnlichkeit aufweisen, da beide ein Reptil der Ordnung der Krokodile abbilden und da die breite Öffentlichkeit normalerweise nur ein unvollkommenes Bild einer Marke im Gedächtnis behält (in beiden Fällen die Abbildung eines Reptils der Ordnung der Krokodile im Profil mit gebogenem Schwanz). Das Gericht hält ferner den klanglichen Aspekt für irrelevant, da die Marke von Lacoste, anders als die angemeldete Marke, keine Wortbestandteile enthält. Schließlich bestätigt das Gericht, dass die
einander gegenüberstehenden Zeichen zumindest durchschnittliche begriffliche Ähnlichkeit aufweisen, da die Bildbestandteile jedes dieser Zeichen begrifflich einem Reptil der Ordnung der Krokodile entsprechen.
Das Gericht prüft sodann, ob die schwache bildliche Ähnlichkeit und die durchschnittliche begriffliche Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen angesichts der unbestrittenen Tatsache, dass die Marke Lacoste für Lederwaren (insbesondere Taschen), Bekleidungsstücke und Schuhe durch Benutzung erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt hat, den Schluss zulassen, dass die Gefahr einer Verwechslung dieser Zeichen besteht. Das Gericht bejaht für diese drei Warenarten eine Verwechslungsgefahr, da die breite Öffentlichkeit glauben könnte, dass die Waren mit den einander gegenüberstehenden Zeichen aus demselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen. Insbesondere könnte die Abbildung des Kaimans von Mocek und Wenta als Variante der Abbildung des Krokodils von Lacoste wahrgenommen werden, da Letztere in der breiten Öffentlichkeit weithin bekannt ist.

Quelle: Pressemitteilung Europäisches Gericht