Die Bild berichtet über den Markenstreit um die Wort-/Bildmarke
Boris Becker ist an diesem Streit nicht beteiligt, es streiten vielmehr aktueller und ehemaliger Lizenznehmer um die Markenrechte.
markenrechtliches Sammelsurium
Die Bild berichtet über den Markenstreit um die Wort-/Bildmarke
Boris Becker ist an diesem Streit nicht beteiligt, es streiten vielmehr aktueller und ehemaliger Lizenznehmer um die Markenrechte.
Das Deutsche Patent- und Markenamt würdigt den italienischen Physiker Enrico Fermi anlässlich seines 70. Todestages.
Er war einer der bedeutendsten Physiker des 20. Jahrhunderts geboren: Enrico Fermi. Oft nennt man ihn den „Vater des nuklearen Zeitalters“, da er den ersten Kernreaktor baute und an der Entwicklung der Atombombe mitwirkte. Aber Fermis Wirken geht weit darüber hinaus.
Quelle: DPMA
Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-426/23.
Das Gericht bestätigt, dass das blaue und gelbe Oval von Chiquita Brands nicht als Unionsmarke für frische Früchte geschützt werden kann.
Chiquita Brands (Florida, Vereinigte Staaten) erwirkte beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung des folgenden Bildzeichens als Unionsmarke für mehrere Lebensmittel, darunter frische Früchte:
Im Mai 2020 beantragte die Compagnie financière de participation (Marseille, Frankreich) beim EUIPO, die Marke für nichtig zu erklären, da ihr die Unterscheidungskraft fehle. Im Mai 2023 wurde die Marke für nichtig erklärt, allerdings nur für frische Früchte, einschließlich Bananen. Das EUIPO war der Ansicht, dass die Marke für diese Waren keine Unterscheidungskraft habe und Chiquita Brands keinen Erwerb von Unterscheidungskraft durch Benutzung nachgewiesen habe (was es ermöglicht hätte, die Nichtigerklärung zu verhindern). Chiquita Brands hat die Entscheidung des EUIPO beim Gericht der Europäischen Union angefochten. In seinem Urteil weist das Gericht die Klage ab und bestätigt damit die Nichtigkeit der Marke für frische Früchte. Das Gericht ist der Ansicht, dass weder die Form noch das Farbschema Blau und Gelb der Marke Unterscheidungskraft verleihen. Die Form der Marke entspricht der einer einfachen geometrischen Figur (Abwandlung eines Ovals) ohne leicht und unmittelbar einprägsame Merkmale. Zudem werden ovale Etiketten im Bananensektor häufig verwendet, da sie auf gebogenen Früchten leicht anzubringen sind. Folglich wird diese Form weder die Aufmerksamkeit des Publikums erregen können noch ihm ermöglichen, die betriebliche Herkunft der mit der Marke gekennzeichneten frischen Früchte zu erkennen.
Bei dem Farbschema handelt es sich nach den Feststellungen des Gerichts um eine im Handel mit frischen Früchten häufige Kombination von Primärfarben, und seine Verwendung in der Marke macht diese nicht besonders charakteristisch oder auffallend. Diese Farben sind daher nicht geeignet, diese Waren zu individualisieren. Nach Auffassung des Gerichts hat Chiquita Brands nicht nachgewiesen, dass ihre Marke, so wie sie eingetragen war, im gesamten Gebiet der Union durch Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat, die es ihr ermöglichen würde, die betriebliche Herkunft der fraglichen Waren erkennbar zu machen. Zum einen bezieht sich nämlich die Mehrzahl der vorgelegten Beweise auf nur vier Mitgliedstaaten, und es ist nicht dargetan worden, dass sich die Lage auf dem Markt für frische Früchte in diesen Ländern mit der in den übrigen Mitgliedstaaten gedeckt hätte. Zum anderen erscheint die Marke in fast allen Beweisen mit zusätzlichen Bild- oder Wortbestandteilen, insbesondere dem Wort „Chiquita“.
Quelle: Pressemitteilung des Gerichts der Europäischen Union
Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes bleibt die identische Bildmarke jedoch unter der Registernummer 302022103289 eingetragen und damit rechtskräftig.
Aktuelle Bildmarkenanmeldungen der Apple Inc. beim EUIPO aus dem November 2024.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte sich unter dem Aktenzeichen 5 U 32/23 mit der Berufung gegen das Urteil des LG Hamburg
Az. 416 HKO 14/22 zu befassen.
Kärcher hatte gegen die Verwendung der geschützten Farbmarke auf Hochdruckreinigungsgeräten eines italienischen Konkurrenzunternehmens geklagt.
Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben. Die nunmehr verhandelte Berufung wurde jetzt vom OLG zurückgewiesen.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Streitwert wurde auf 800.000 EUR festgelegt.
Farbmarke der Alfred Kärcher SE & Co. KG.
Farbangabe: zinkgelb (RAL 1018)
Eingetragen in Klasse 07 für Motorisch betriebene Reinigungsgeräte, die mit einem Hochdruckwasserstrahl arbeiten; vorgenannte Geräte zur Verwendung außerhalb des Hauses