Lindenhof ./. Linderhof Trocken

Der EuGH hatte über die Verwechslungsfähigkeit der Marken Lindenhof und Linderhof Trocken (Az. T – 296/02) zu entscheiden. Trotz großer klanglicher Ähnlichkeit und engverwandter Warenklassen, 32 (Bier und nichtalkoholische Getränke) und 33 (Sekt) urteilte das Gericht, dass von einer Verwechslung nicht die Rede sei.
Detaillierter informiert Absatzwirtschaft.

Chad Kroski Abmahnung

RA Jens O. Brelle, ART-LAWYER.de berichtet per Pressemitteilung über die Abmahnung von T-Mobile gegen den Inhaber der Domain chadkroski.com.

T-Mobile startete Anfang Juli die Below-the-Line Kampagne “web’n’walk”: Chad Kroski (eigentlich Charaijev Alexander Kroski) ist ein fiktiver Bestsellerautor, der dem T-Mobile-Werbespot entsprungen ist. Dieser lief erstmalig am 01. Juli 2005 im deutschen Fernsehen.

T-Mobile macht marken- und kennzeichenrechtliche Ansprüche an der Figur “Chad Kroski” geltend.

Die T-Mobile Wortmarke (30544949.4) wurde am 27.07.2005 für die Nizzaklassen 09, 16, 35, 36, 38, 41 und 42 angemeldet, ist derzeit aber noch nicht eingetragen.

Verlängerungsgebühren

Vergleich Anmelde- und Verlängerungsgebühren

Grundgebühren:

Deutschland:
Anmeldung: 300.- EUR
Verlängerung: 750.- EUR

EU-Marke:
Anmeldung + Eintragung: 2075.- EUR
Verlängerung: 2500.- EUR

IR-Marke:
Anmeldung: Nach Staatenauswahl
Verlängerung: Entspricht den aktuellen Anmeldegebühren

Komisch, dass bei EU- und IR-Marke die Verlängerungsgebühr etwa in der Größenordnung der Anmeldegebühr liegt, und beim DPMA das 2,5-fache der Anmeldegebühr fällig wird.
Womit ist das zu rechtfertigen? Ist die Verlängerung tatsächlich so viel aufwendiger als das Anmeldeverfahren mit der Prüfung auf absolute Schutzhindernisse? Oder subventionieren die Verlängerungsgebühren etwa die kostengünstigere Anmeldung?