Der EuGH hatte über die Verwechslungsfähigkeit der Marken Lindenhof und Linderhof Trocken (Az. T – 296/02) zu entscheiden. Trotz großer klanglicher Ähnlichkeit und engverwandter Warenklassen, 32 (Bier und nichtalkoholische Getränke) und 33 (Sekt) urteilte das Gericht, dass von einer Verwechslung nicht die Rede sei.
Detaillierter informiert Absatzwirtschaft.
Ein Drama
DE2072699
Marke: Faitschenkrug
Am 17. März 2005 wegen Nichtverlängerung gelöscht.
Für mich eine der schönsten Marken im Register! Besonders mochte ich den Bauschuttcontainer rechts im Vordergrund.
Marken-Quiz
Das Manager-Magazin bietet ein Marken-Quiz mit 20 Fragen zu berühmten Marken an.
Chad Kroski Abmahnung
RA Jens O. Brelle, ART-LAWYER.de berichtet per Pressemitteilung über die Abmahnung von T-Mobile gegen den Inhaber der Domain chadkroski.com.
T-Mobile startete Anfang Juli die Below-the-Line Kampagne “web’n’walk”: Chad Kroski (eigentlich Charaijev Alexander Kroski) ist ein fiktiver Bestsellerautor, der dem T-Mobile-Werbespot entsprungen ist. Dieser lief erstmalig am 01. Juli 2005 im deutschen Fernsehen.
T-Mobile macht marken- und kennzeichenrechtliche Ansprüche an der Figur “Chad Kroski” geltend.
Die T-Mobile Wortmarke (30544949.4) wurde am 27.07.2005 für die Nizzaklassen 09, 16, 35, 36, 38, 41 und 42 angemeldet, ist derzeit aber noch nicht eingetragen.
dotEU – Panelists gesucht
Markenbusiness informiert über die Möglichkeit für IT-Rechtsspezialisten sich als Panelist für Schlichtungsverfahren bezüglich der neuen Top-Level-Domain dotEU zu bewerben.
Nähere Infos unter www.arbcourt.cz
Verlängerungsgebühren
Vergleich Anmelde- und Verlängerungsgebühren
Grundgebühren:
Deutschland:
Anmeldung: 300.- EUR
Verlängerung: 750.- EUR
EU-Marke:
Anmeldung + Eintragung: 2075.- EUR
Verlängerung: 2500.- EUR
IR-Marke:
Anmeldung: Nach Staatenauswahl
Verlängerung: Entspricht den aktuellen Anmeldegebühren
Komisch, dass bei EU- und IR-Marke die Verlängerungsgebühr etwa in der Größenordnung der Anmeldegebühr liegt, und beim DPMA das 2,5-fache der Anmeldegebühr fällig wird.
Womit ist das zu rechtfertigen? Ist die Verlängerung tatsächlich so viel aufwendiger als das Anmeldeverfahren mit der Prüfung auf absolute Schutzhindernisse? Oder subventionieren die Verlängerungsgebühren etwa die kostengünstigere Anmeldung?