Über die Berufungsentscheidung des OLG Dresden berichtet Markenbusiness:
Das OLG Dresden hat in der Berufung eine Entscheidung bestätigt, wonach die Verwendung eines Begriffs als Keyword weder eine Marken- noch eine Wettbewerbsverletzung ist.
Völlig unmissverständlich hatte das LG Leipzig (Az.: 5 O 146/05) geurteilt, dass die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung darstelle.