Unberechtigte Abmahnung und Schadenersatz

Der BGH hat zur Frage des Schadenersatz bei unberechtigter Abmahnung aus einem Kennzeichenrecht entschieden. Az.: GSZ 1/04

Dazu RA Dr. Bahr:

Mit anderen Worten: Für die zu Unrecht Abgemahnten bleibt wenigstens die kleine Möglichkeit erhalten, dass bei unberechtigten Abmahnungen aus Markenrecht ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.

Die Frage, ob generell bei unberechtigten Abmahnungen (auch außerhalb von Schutzrechten) ein Schadensersatz besteht, bleibt durch diese aktuelle BGH-Entscheidung unberührt und ist somit weiterhin ungeklärt.

Merkel Marken

Für den Suchbegriff “Merkel” finden sich im deutschen Markenregister folgende im Jahr 2005 angemeldete Marken:

Merke Merkel
Nizzaklasse: 35, 41, 45
Inhaber: Seroneit Viktor 45128 Essen

MERKE MERKEL
Nizzaklassen: 35, 41, 45
Inhaber: Seroneit Viktor 45128 Essen

Merkel Morningshow
Nizzaklassen: 09, 25, 41
Inhaber: Romatowski Antonia von 20148 Hamburg

Merkel Mania
Nizzaklassen: 09, 25, 41
Inhaber: Romatowski Antonia von 20148 Hamburg

Merkel Ferkel
Nizzaklassen: 25, 09, 16, 28, 41
Inhaber: Schaffeld Bodo 32756 Detmold

Wahlmarken

Markenanmeldungen beim DPMA seit dem 01. Januar 2005 mit dem Wortbestandteil “Wahl”:

Wahlbarometer
Nizzaklasse: 16
Inhaber: Financial Times Deutschland GmbH & Co KG 20459 Hamburg

Die smarte Wahl
Nizzaklasse: 25
Inhaber: Dressmann GmbH 22111 Hamburg

Die clevere Wahl
Nizzaklasse: 25
Inhaber: Dressmann GmbH 22111 Hamburg

Unsere Wahl Regional
Int: 32-33
Inhaber: Löschdepot GmbH & Co 33699 Bielefeld

Erste Wahl Regional
Nizzaklassen: 32-33
Inhaber: Löschdepot GmbH & Co 33699 Bielefeld

AAA All-Arts-Agency Die letzte Rettung – die erste Wahl
Nizzaklassen: 42, 35
Inhaber: Ackerl, Andrea A Roxheim Germany

Bewusste Wahl
Nizzaklasse: 05, 29-30, 32
Inhaber: Kraft Foods Holdings, Inc (n d Ges d Staates Delaware) Northfield, Ill.

Die Damenwahl
Nizzaklassen: 25, 03, 14
Inhaber: Bahlmann Anika 50674 Köln

Damenwahl
Nizzaklassen: 25, 03, 14
Inhaber: Bahlmann Anika 50674 Köln

Stand: 09. September 2005
Quelle: Eigene Recherche

O2 bekommt theo2.com

Die WIPO hat der O2 Holdings Limited im Schiedsgerichtsverfahren (Fall Nr. D2005-0588) die Domain theo2.com zugesprochen.

Auf den ersten Blick erstaunlich, und man fragt sich was der gute Theo 2 mit dem Mobilfunkunternehmen und deren Marke O2 zu schaffen hat, beziehungsweise wo hier denn bitteschön eine Verwechslungsgefahr vorliegt. Im Verfahren konnte sich O2 aber auch auf die eingetragene UK Marke THE O2 (Registernummer 2383988) berufen. Da sieht der Punkt Verwechslungsfähigkeit dann schon etwas anders aus.
Da der Domaininhaber Guen-Tea Park auch nicht mit einem Vornamen Theo oder anderen Rechten aufwarten konnte, wurde die Domain an O2 übertragen.

Markenformen (02) EU-Marken

Die Verteilung der drei gängigsten Markenformen am Gesamtbestand der beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt angemeldeten, registrierten und abgelehnten Gemeinschaftsmarken stellt sich aktuell wie folgt dar:

Wortmarke
Anzahl: 285.816
Anteil: 63,91 %

Wort-/Bildmarke
Anzahl: 140.202
Anteil: 31,35 %

Bildmarke
Anzahl: 20.795
Anteil: 4,65 %

Erstaunlich ähnlich zur Verteilung der Markenformen bei den deutschen Marken.

Stand: 09.09.2005
Quelle: Eigene Recherche