Marke: Penetration

Weil der Blogkollege in Frankreich grade über die französische Marke berichtet, der Gegencheck beim DPMA:

Aktenzeichen: J22603
Datum Verfahrensstand: 15.05.1998
Markentext: PENETRATION
Markenform: Wortmarke
Leitklasse: 03
Klassen: 03
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Haarwässer u.a.
Nicht-Schutzgrund: beschreibend (auch: freihaltebeduerftig)
Nichtschutz Begründung: = “Eindringen”
Letzter Verfahrensstand: Zurückweisung durch Erinnerungsbeschluss

Quelle: DPMA

USA: Gesetzesänderung gegen Filmpiraterie

Via Pressemitteilung wird über die erste Verurteilung auf Basis eines neuen Bundesgesetzes berichtet.

Das neue US-Bundesgesetz gegen Filmpiraterie hat zu einem ersten Schuldspruch geführt. Der 19-jährige Curtis Salisbury wurde für die Verbreitung von illegal mitgeschnittenen Kinofilmen verurteilt.

Das US-Gesetz besagt, dass jede Person, die ein “audiovisuelles Aufnahmegerät” benutzt, um einen Kinofilm in einem Lichtspieltheater aufzuzeichnen, zu einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Dollar oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden kann. Der Anklagepunkt von “Verbreitung im Internet” wird mit zusätzlichen Strafen geahndet.