Die WELT am Sonntag berichtet über den “wohl größten Marktplatz für Produktpiraten in ganz Europa“.
Fußballer Marken (04): Sebastian Deisler
Nächste Folge der Fußballer Marken, heute Sebastian Deisler:
Registernummer: 30003754
Wortmarke: Sebastian Deisler
Nizzaklassen: 09, 14, 21, 24
Markeninhaber: Sebastian Deisler
Anmeldedatum: 20. Januar 2000
Registernummer: 39914701
Wortmarke: SEBASTIAN DEISLER
Nizzaklassen: 25, 03, 16, 18, 28
Markeninhaber: Sebastian Deisler
Anmeldedatum: 12. März 1999
Registernummer: 4435806 (Europäische Gemeinschaftsmarke)
Wortmarke: Sebastian Deisler
Nizzaklassen: 03, 06, 09, 16, 18, 25, 28, 32, 35, 38, 41
Markeninhaber: Sebastian Deisler
Anmeldedatum: 12. Mai 2005
Quellen: DPMA, HABM
Keine Verwechslungsgefahr zwischen Picaro und Picasso
Markenbusiness berichtet über das Verfahren um die Markenanmeldung Picaro der DaimlerChrysler AG.
Die DaimlerChrysler AG kann den Markennamen „Picaro“ auch in Zukunft für Kraftfahrzeuge nutzen. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer jetzt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegte (Rechtssache C-361/04 P). Die Erbengemeinschaft Picassos hat ein Urteil erster Instanz angefochten, das den Eintrag der EU-Marke „Picaro“ für zulässig erklärt hat. Die Nachfahren des berühmten Künstlers wollen DaimlerChrysler am Schutz der Bezeichnung hindern, weil sie der Auffassung sind, der Name ähnele der von ihnen 1997 in Klasse 12 für Automobile angemeldeten Gemeinschaftsmarke „Picasso“.
Veranstaltung: Aktuelle Entwicklungen im Gewerblichen Rechtsschutz
Das Forum- Institut für Management lädt am Donnerstag, den 29. September 2005 zu einer Markenrechts-Tagung zu aktuellen Entwicklungen im Gewerblichen Rechtsschutz in Köln ein.
Tagungsort:
Hotel im Wasserturm
Programm
Markenpirat bei der Arbeit?
Traurige Qualität weil Handyschnappschuss aus der Hüfte.
Lego verliert Streit um dänische Domains
Art-Lawyer Jens O. Brelle berichtet über den Ausgang eines Streites um den Namen LEGO in Dänemark.
Der dänische Lego-Konzern hat einen Namensstreit gegen eine Malerin namens Lego verloren.
Die dänische Malerin Louise Lego Andersen hatte darauf geklagt, ihren Namen auch kommerziell verwenden zu dürfen, da der Name “Lego” in der Familiengeschichte der Malerin schon seit mehreren Generationen existierte.
Nun darf sie sowohl ihren Namen, als auch ihre Domainbezeichnungen “www.louiselego.dk” und “www.galleri-lego.dk ” weiter verwenden.