Starbucks ./. Starbock geht in die nächste Runde

Markenbusiness hatte über die Entscheidung in Sachen Kaffeekonzern Starbucks gegen Biermarke Starbock berichtet:

Der seit zwei Jahren andauernde Streit zwischen der Kaffeekette Starbucks und dem texanischen Barbesitzer Rex Bell ist beendet. Ein Richter entschied, dass Bell das in seiner 60-Sitze Bar in der Ortschaft Galveston ausgeschenkte und als Marke geschützte „Starbock Beer“ auch in Zukunft verkaufen darf. Starbucks hatte in dem Namen eine Verletzung seiner Markenrechte gesehen und war deshalb vor Gericht gegangen.

Allerdings machte der Richter Samuel Kent in seinem Urteilsspruch deutlich, dass Bell die Bezeichnung „Starbock“ nur in Verbindung mit „Beer“ benutzen darf. Der alleinige Gebrauch von „Starbock“ stelle hingegen eine Verletzung Starbucks Markenrechte dar. Weiterhin entschied Kent, dass Bell sein Bier zwar verkaufen darf, dass der Ausschank jedoch auf seine seine Kneipe namens Old Quarter Acoustic Café beschränkt bleiben muss. Damit begrenzte Kent die Verwendung der Marke „Starbock Beer“ geographisch.

Gegen diese Entscheidung ruft der Starbock Produzent laut Galvaston County The Daily News nun die nächste Instanz an.

That puts the case before the 5th U.S. Circuit Court of Appeals, which was relocated temporarily from New Orleans to Houston following Hurricane Katrina.

DER, DIE, DAS

Die bestimmten Artikel gehören zu den am häufigsten verwendeten Worten in der deutschen Sprache. In den beim DPMA geführten Marken kommen sie als eigenständiges Wort innerhalb einer Marke in der nachfolgend aufgeführten Anzahl vor:

DER
Anzahl: 8.368

DIE
Anzahl: 8.229

DAS
Anzahl: 4.475

Zum Vergleich:

THE
Anzahl: 5.745

Quelle: eigene Recherche

Löschungen (41/2005)

In der Kalenderwoche 41 wurden folgende Marken aus dem Register des DPMA gelöscht:

394 04 714
Wortmarke
IMAGO
Nizzaklassen: 12
Verfall (§ 49 MarkenG)

397 14 214
INTARIS
Wortmarke
Nizzaklassen: 38, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

397 61 530
PERMACON
Wort-/Bildmarke
Nizzaklassen: 35, 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

399 65 270
R Performance
Wortmarke
Nizzaklassen: 09, 12, 27
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 36 013
Agrar-Office
Wort-/Bildmarke
Nizzaklasse: 09
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

303 19 075
KINETIN
Wortmarke
Nizzaklasse: 05
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

303 59 889
Glühwein nach Großmutterart
Wortmarke
Nizzaklasse: 33
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

304 71 848
Tequida
Wortmarke
Nizzaklasse: 33
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

304 71 849
Tequi
Wortmarke
Nizzaklasse: 33
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Marke: POPPEN

Den Reibach erhofft sich der Inhaber der beim DPMA unter der Registernummer 39982350 eingetragenen Marke mit dem Markentext POPPEN, berichtet der Westfälische Anzeiger.

Für rund 4 000 D-Mark hatte er sich beim Deutschen Patent- und Markenamt in München die Marke “Poppen” schützen lassen. Und zwar für Textilien, alkoholische und nicht-alkoholische Getränke. Jetzt, fünf Jahre danach, ist für Kessler die Zeit gekommen, die Früchte seiner Investition zu ernten.

Also ist die Marke aus der Benutzungsschonfrist raus, und für Getränke wohl auch nicht benutzt worden. Dann stellt sich noch die Frage warum der Spass über 2000 EUR gekostet hat.