Marke: Hoyzer

Heute beginnt der Prozess gegen die Angeklagten im Schiedsrichterbestechungsskandal.

Der Name des eng mit dem Skandal verbundenen Robert Hoyzer findet sich auch im Markenregister des DPMA.

Registernummer: 30506507

Wort/Bildmarke
Nizzaklassen: 16; 25; 35
Markeninhaber: Sagdic, Baris, Berlin
Status: angemeldet
Anmeldetag: 31.01.2005

Registernummer: 30515524

Wort-/Bildmarke
Nizzaklassen: 14; 21; 25; 28; 21
Markeninhaber: Event-Management-L.E. GmbH, Leipzig
Status: eingetragen
Anmeldetag: 17.02.2005

Sir Alex Ferguson: Problem beim Markenschutz

Markenbusiness berichtet über die gescheiterten Markenpläne des Cheftrainers von Manchester United Sir Alex Ferguson.

Sir Alex Ferguson, weltbekannter Trainer und Teammanager des Fußballvereins Manchester United, kann seinen Namen nicht als Marke für Poster, Stifte und Sticker schützen lassen, auf denen er abgebildet ist. Er ist zu berühmt, als dass er exklusive Rechte geltend machen könnte.

Du bist Deutschland

Die Kampagne “Du bist Deutschland” wird gemäß Webauftritt von vielen Partnern getragen.

Die Markenrechte für die Wort-/Bildmarke liegen bei drei Unternehmen.

Registernummer/Aktenzeichen: 30526560.1

UG01 – Kurzer Überblick
Markentext: Du bist Deutschland
Markenform: Wort-/Bildmarke
Inhaber: Jung von Matt/Alster Werbeagentur GmbH, Kempertrautmann GmbH, Hamburg; , Bertelsmann AG
Leitklasse: 41
Klassen: 09; 14; 16; 18; 25; 28; 35; 38; 39; 41; 43
Letzter Verfahrensstand: eingetr. Marke – Widersp.frist od. – verf. läuft

UG10 – Allgemeine Angaben
Markentext: Du bist Deutschland
Markenform: Wort-/Bildmarke
Bildklassen: 26.13.25; 27.05.01
Letzter Verfahrensstand: eingetr. Marke – Widersp.frist od. – verf. läuft

UG15 – Inhaber, Vertreter
Name und Wohnort/Sitz
des Anmelders/Inhabers der Marke: Jung von Matt/Alster Werbeagentur GmbH, Kempertrautmann GmbH, Hamburg; , Bertelsmann AG

UG30 – Verfahren (Chronologie)
Anmeldetag: 04.05.2005
Tag der Eintragung: 13.09.2005
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 14.10.2005

Quelle: DPMA

Kosmetikstreit in China

China Daily berichtet über den Streit um die Verwendung der Kosmetikmarke sasa in China.

Ein bißchen Verwirrung gab es wohl schon als der Markeninhaber aus Hong Kong mit seinem Geschäft nach Shanghai kam und seine Marke, sein Packungsdesign, seine Kundenkarten und sogar seine Plastiktüten dort schon sein Jahren im Einsatz waren.

Fast beruhigend, dass sollche Fälle auch intern vorkommen.

OSRAM gewinnt osram.ro

Einen Erfolg konnte die OSRAM GmbH aus München vor dem WIPO Schiedsgericht verbuchen. Die Domain osram.ro der rumänischen web4COMM SRL aus Bukarest wurde an die klagende Inhaberin der OSRAM Markenrechte übertragen. (Fall Nr. DRO2005-0004).

The Complainant has traded under the name “OSRAM” since its foundation, having become the most relevant of its trademarks. As a matter of fact, the Complainant has registered more than 500 “OSRAM” trademarks and service marks in over 140 countries. Moreover, Complainant owns 77 international “OSRAM” trademarks which are effective in Romania.

Starbucks ./. Starbock geht in die nächste Runde

Markenbusiness hatte über die Entscheidung in Sachen Kaffeekonzern Starbucks gegen Biermarke Starbock berichtet:

Der seit zwei Jahren andauernde Streit zwischen der Kaffeekette Starbucks und dem texanischen Barbesitzer Rex Bell ist beendet. Ein Richter entschied, dass Bell das in seiner 60-Sitze Bar in der Ortschaft Galveston ausgeschenkte und als Marke geschützte „Starbock Beer“ auch in Zukunft verkaufen darf. Starbucks hatte in dem Namen eine Verletzung seiner Markenrechte gesehen und war deshalb vor Gericht gegangen.

Allerdings machte der Richter Samuel Kent in seinem Urteilsspruch deutlich, dass Bell die Bezeichnung „Starbock“ nur in Verbindung mit „Beer“ benutzen darf. Der alleinige Gebrauch von „Starbock“ stelle hingegen eine Verletzung Starbucks Markenrechte dar. Weiterhin entschied Kent, dass Bell sein Bier zwar verkaufen darf, dass der Ausschank jedoch auf seine seine Kneipe namens Old Quarter Acoustic Café beschränkt bleiben muss. Damit begrenzte Kent die Verwendung der Marke „Starbock Beer“ geographisch.

Gegen diese Entscheidung ruft der Starbock Produzent laut Galvaston County The Daily News nun die nächste Instanz an.

That puts the case before the 5th U.S. Circuit Court of Appeals, which was relocated temporarily from New Orleans to Houston following Hurricane Katrina.