Beispiel für irreführende Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt regelmäßig von Zahlungsaufforderungen und Eintragungsofferten, die von diversen Unternehmen an Inhaber frisch eingetragener Marken verschickt werden.

Warnung

vor irreführenden Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt eindringlich vor Zahlungsaufforderungen, die unter Verwendung behördenähnlicher Unternehmensbezeichnungen, Rechnungen bzw. Überweisungsträgern, die den Anschein amtlicher Formulare erwecken, eine Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder Veröffentlichung anbieten. Eine solche Zahlungsaufforderung entfaltet für sich allein keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.

Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass ein wirksamer Rechtsschutz nur durch die Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt erlangt werden kann. Die Gebühren hierfür werden ausschließlich durch das Deutsche Patent- und Markenamt erhoben.

Insbesondere die Unternehmen PV Patentverlag Ltd., SRV Schutzrechtverlag Ltd., VFV Verlag für Veröffentlichungen, Matic-Verlagsgesellschaft mbH, DHV Deutscher Handelsregisterverlag AG, AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K., WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG, WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG und VVB Verlag für Veröffentlichungen und Bekanntmachungen GmbH stehen nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts.

Quelle DPMA

Gestern haben wir auch mal wieder so eine “Eintragungsofferte” erhalten. Bisher sind die Dinger immer zügig ins Altpapier gewandert. Aber vielleicht ist das ja auch von allgemeinem Interesse, daher als PDF-Dokument hinterlegt.

Schön, aber leider im PDF nicht vollständig zu lesen, ist der Absatz Leistungsumfang.

Das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen und Marken dient dem ständig stärker werdenden Informationsbedarf als Entscheidungshilfe bei Marktbeobachtungen im Hinblick auf Mitbewerber oder Geschäftspartner. Es enthält nur bestellte Eintragungen von Warenzeichen und Marken die durch das Deutsche Patentamt veröffentlicht wurden und wird in Form einer Datenbank geführt. jedes eingetragene Unternehmen hat die Möglichkeit Daten aus diesem verzeichnis für Warenzeichen und Marken abzurufen um sie als Informationsquelle zu verwerten. Anfragen sind jeweils schriftlich zu stellen.

Diesmal hat man sich auch richtig Mühe gemacht und zusätzlich unsere Adresse aus dem Telefonbuch ermittelt.
Gut so, je mehr Aufwand, desto weniger rechnet sich der Nepp.

FIFA vs Ambush Marketing

Yahoo News berichtet über den Kampf der FIFA gegen unautorisierte Marketing Aktionen in Zusammenhang mit der Fußball WM.

Die FIFA bemüht sich, Trittbrettfahrern das Leben schwer zu machen. Knapp 1000 Fälle von Ambush Marketing und Produktpiraterie hat der Verband im Zusammenhang mit der WM 2006 bereits weltweit registriert, davon allein über 600 in Deutschland.

Kritiker werfen dem Verband vor, mit einer Armee von Rechtsanwälten auch zulässige Marketing-Aktionen unterbinden zu wollen. «Die FIFA geht sehr vehement gegen alles vor, wo sie glaubt, dass gegen die Regeln verstoßen wird», sagt Alexander Liegl von der Rechtsanwaltskanzlei Noerr Stiefenhofer Lutz. Jede unautorisierte Marketing-Aktivität, die in irgendeinen Zusammenhang mit der Fußball-WM steht, werde erst einmal kriminalisiert.

Rufausbeutung: BGH prüft Jägermeister-Emblem auf Ferrari

Markenbusiness berichtet über die anstehende Entscheidung des BGH in Sachen Jägermeister-Mast AG gegen Ferrari.

Eigentlich soll ein Jägermeister die Verdauung befördern, doch dem Autobauer Ferrari liegt der Magenbitter derzeit schwer im Magen. Er ist sauer auf die Jägermeister, weil sie die Motorhaube eines Ferrari 456 M GTA mit einem Jägermeister-Emblem verziert und diesen als Hauptpreis in einem Preisrätsel angeboten hatten. Ferrari will erreichen, dass die roten Flitzer nicht mit anderen Kennzeichen versehen und auf diese Weise zu Werbezwecken benutzt werden. Wie der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 29/03) ankündigte, wird es in der ersten Novemberhälfte eine Entscheidung zu dieser Frage geben.

Nizzaklassenstatistik August 05

Die am seltensten beanspruchten Nizzaklassen beim DPMA im Monat August 2005 waren:

Klasse 23
Anzahl der Anmeldungen: 24
(Garne und Fäden für textile Zwecke)

Klasse 13
Anzahl der Anmeldungen: 29
(enthält u.A. Schusswaffen, Sprengstoffe)

Klasse 15
Anzahl der Anmeldungen: 38
(Musikinstrumente)

Klasse 22
Anzahl der Anmeldungen: 42
(enthält u.A. Seile, Bindfäden, Netze, Zelte, Planen, Segel, Säcke)

Klasse 27
Anzahl der Anmeldungen: 69
(enthält u.A. Teppiche, Tapeten, Fussbodenbeläge)

Superbrands Germany 2005

Per Pressemitteilung wird zur Prämierung der stärksten Marken Deutschlands geladen.

Eine hochrangige Jury unter der Medienpartnerschaft von n-tv, Handelsblatt und news aktuell hat in einem aufwendigen Bewertungsverfahren die stärksten Marken gewählt.

Die Feier findet statt am: 28. Oktober 2005 von 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr Historischer Festsaal, Hofbräuhaus München.

Zum Programm (PDF)