Google Base – Markenproblem?

Derzeit ranken sich immer wieder Gerüchte um Pläne für einen neuen Google Dienst namens Base.
Golem berichtet heute von Funktionen und Screenshots.

Sollte Google mit diesem Namen in Europa auftreten, könnte es mal wieder, wie bei Gmail, markenrechtliche Probleme geben.
Die Wortmarke BASE ist in der gesamten EU und der Schweiz als Internationale Registrierung eingetragen.
In den Nizzaklassen 09, 38 und 42 werden folgende Waren und Dienstleistungen beansprucht:

Goods and Services:
Cl 09: Apparatus for recording, transmission and reproduction
of sound, vision and data; data processing apparatus and computers;
electronic, magnetic and optical images, sound and data carriers;
telecommunication networks; software.
Cl 38: Telecommunication; rental or provision of access time
to computer databanks including websites/homepages of others
(telecommunication services).
Cl 42: Providing computer hardware and software; computer
programming; providing a software for processing, storing, recall of
information via computerized systems.

Markeninhaber ist die Koninklijke KPN N V aus den Niederlanden.

Unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Medion ./. Thomson Life (C-120/04), ist die Position von Google Base in Europa eher wackelig.

Danke an Till für die Links.

Beispiel für irreführende Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt regelmäßig von Zahlungsaufforderungen und Eintragungsofferten, die von diversen Unternehmen an Inhaber frisch eingetragener Marken verschickt werden.

Warnung

vor irreführenden Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt eindringlich vor Zahlungsaufforderungen, die unter Verwendung behördenähnlicher Unternehmensbezeichnungen, Rechnungen bzw. Überweisungsträgern, die den Anschein amtlicher Formulare erwecken, eine Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder Veröffentlichung anbieten. Eine solche Zahlungsaufforderung entfaltet für sich allein keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.

Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass ein wirksamer Rechtsschutz nur durch die Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt erlangt werden kann. Die Gebühren hierfür werden ausschließlich durch das Deutsche Patent- und Markenamt erhoben.

Insbesondere die Unternehmen PV Patentverlag Ltd., SRV Schutzrechtverlag Ltd., VFV Verlag für Veröffentlichungen, Matic-Verlagsgesellschaft mbH, DHV Deutscher Handelsregisterverlag AG, AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K., WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG, WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG und VVB Verlag für Veröffentlichungen und Bekanntmachungen GmbH stehen nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts.

Quelle DPMA

Gestern haben wir auch mal wieder so eine “Eintragungsofferte” erhalten. Bisher sind die Dinger immer zügig ins Altpapier gewandert. Aber vielleicht ist das ja auch von allgemeinem Interesse, daher als PDF-Dokument hinterlegt.

Schön, aber leider im PDF nicht vollständig zu lesen, ist der Absatz Leistungsumfang.

Das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen und Marken dient dem ständig stärker werdenden Informationsbedarf als Entscheidungshilfe bei Marktbeobachtungen im Hinblick auf Mitbewerber oder Geschäftspartner. Es enthält nur bestellte Eintragungen von Warenzeichen und Marken die durch das Deutsche Patentamt veröffentlicht wurden und wird in Form einer Datenbank geführt. jedes eingetragene Unternehmen hat die Möglichkeit Daten aus diesem verzeichnis für Warenzeichen und Marken abzurufen um sie als Informationsquelle zu verwerten. Anfragen sind jeweils schriftlich zu stellen.

Diesmal hat man sich auch richtig Mühe gemacht und zusätzlich unsere Adresse aus dem Telefonbuch ermittelt.
Gut so, je mehr Aufwand, desto weniger rechnet sich der Nepp.

FIFA vs Ambush Marketing

Yahoo News berichtet über den Kampf der FIFA gegen unautorisierte Marketing Aktionen in Zusammenhang mit der Fußball WM.

Die FIFA bemüht sich, Trittbrettfahrern das Leben schwer zu machen. Knapp 1000 Fälle von Ambush Marketing und Produktpiraterie hat der Verband im Zusammenhang mit der WM 2006 bereits weltweit registriert, davon allein über 600 in Deutschland.

Kritiker werfen dem Verband vor, mit einer Armee von Rechtsanwälten auch zulässige Marketing-Aktionen unterbinden zu wollen. «Die FIFA geht sehr vehement gegen alles vor, wo sie glaubt, dass gegen die Regeln verstoßen wird», sagt Alexander Liegl von der Rechtsanwaltskanzlei Noerr Stiefenhofer Lutz. Jede unautorisierte Marketing-Aktivität, die in irgendeinen Zusammenhang mit der Fußball-WM steht, werde erst einmal kriminalisiert.