Löschungen (43/2005)

In der Kalenderwoche 43 wurde vom DPMA die Löschung nachfolgender Marken veröffentlicht:

444 085
Wortmarke
TEMOEBILIN
Anmeldedatum: 22.02.1932
Verfall (§ 49 MarkenG)

398 28 009
Wortmarke
Penthouse Party
Verzicht (§ 48 MarkenG)

399 01 057

Verfall (§ 49 MarkenG)

399 01 058

Verfall (§ 49 MarkenG)

399 01 059

Verzicht (§ 48 MarkenG)

300 13 449
Wortmarke
WILD Inside
Verfall (§ 49 MarkenG)

Quelle: DPMA

Subways vs Steakways

Subways die weltweit größte Sandwichkette stört sich am Namen eines lokalen Anbieters in Connecticut, berichtet der Boston Globe.
Steakways Famous Philly Cheese Steaks soll seinen Namen innerhalb von zwei Wochen ändern, fordern Subways Anwälte.

“I’m not following the Subway theme,” said Brian Bowser, 30, a former auto body worker who created Steakways with his father, Frank. “That’s our theme: We do steak all different ways.”

Wahrscheinlich wäre die ganze Sache nie ins Rollen gekommen, hätte Steakways seinen Sitz nicht nur wenige Meilen von der Subways Konzernzentrale entfernt.

SPAR bekommt spar.com nicht

Der niederländische Einzelhandelskonzern Spar ist mit dem Versuch gescheitert die Domain spar.com vor dem WIPO Schiedsgericht zu erstreiten.
Spar konnte dem Domaininhaber Scientific Process & Research, Inc. aus New Jersey, trotz dessen Verkaufsofferte (1,2 Mio. USD) keine böswillige Registrierung und Nutzung der Domain nachweisen.

(Fall Nr.: D2005-0603)

In Deutschland ist Spar unter spar.de erreichbar und die wirklich wichtigen Informationen findet man auch beim Shopblogger.

WESSI Marken

Nach den OSSI Marken des Vormittags nunmehr der ausgleichenden Gerechtigkeit halber die beim DPMA registrierten WESSI Marken:

39733130
MECKER-WESSI
Waren: Elektrische und elektronische Musikinstrumente; Spieldosen; Dekorationsfiguren und Ziergegenstände (soweit in Klasse 20 enthalten); Scherzartikel; Spiele; Spielzeug, ausgenommen Plüschtiere

30165207
WESSI
Waren: Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)

30004196
Wessi Westborn
Waren und Dienstleistungen: Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten;
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16enthalten; Druckereierzeugnisse einschließlich Postkarten;Photographien, Schreibwaren einschließlich Schreib- und Zeichengeräte;
Büroartikel (ausgenommen Möbel) soweit in Klasse 16 enthalten;Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten;Hüllen für Bild- und/oder Tonträger aus Kunststoff; Spielkarten und Kartenspiele;
Unterhaltung und kulturelle Aktivitäten.

Deutsche Formel 1 Allianz

Normalerweise Gegner auf den Rennstrecken des Formel 1 Circus – diesmal vereint bei der Klage gegen einen Domaingrabber. Die Unternehmen Bayerische Motoren Werke AG und Sauber Motorsport AG klagten gemeinsam vor dem WIPO Schiedsgericht gegen den Inhaber der Domain bmwsauberf1.com, Petaluma Auto Works aus den USA.
Nach Abschluss einer weniger erfolgreichen Formel 1 Saison konnten beide Unternehmen jetzt noch einen Sieg erringen und die Übertragung der Domain erwirken.
(Fall Nr. D2005-0941)