Das LG Düsseldorf hat entschieden (19.10.2005 – 2a O 47/05), dass eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zwischen der Klagemarke “Post” und den angegriffenen Zeichen “RegioPost Delmenhorst” und “Regionalpost Delmenhorst” ausscheidet.
via muepe
markenrechtliches Sammelsurium
Das LG Düsseldorf hat entschieden (19.10.2005 – 2a O 47/05), dass eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zwischen der Klagemarke “Post” und den angegriffenen Zeichen “RegioPost Delmenhorst” und “Regionalpost Delmenhorst” ausscheidet.
via muepe
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Serial Number 78718084
Word Mark: SON OF A BUSH
Goods and Services IC 025. US 022 039.
G & S: T Shirts, Sweat Shirts, Caps
Filing Date September 22, 2005
Owner (APPLICANT) Luqman Investment Advisors CORPORATION DELAWARE 555
Type of Mark TRADEMARK
Register PRINCIPAL
Quelle: USPTO
Es gibt sie noch die Markeninhaber, die sich so freuen ihre Urkunde zu erhalten, dass sie das freudige Ereignis kund tun möchten:
Das Internet und E-Commerce Lexikon von at-mix.de hat jetzt auch den ‘amtlichen Segen’, denn seit einigen Tagen ist das Logo von at-mix.de sowohl als Wortmarke und Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Damit genießt es einen besseren rechtlichen Schutz und es ist für die Redaktion leichter, Rechtsverstöße zu verfolgen.
Kurzer Einwurf: Gemeint ist die Wort-/Bildmarke www.at-mix.de Internet & eCommerce (Registernummer: 30547213)
Durch das Anmelden einer Marke erhält der Markeninhaber nun die Möglichkeit, gegen Namen oder Kennzeichen rechtlich vorzugehen, bei denen eine Verwechselungsgefahr vorliegen könnte.
Abschließender Einwurf: Sinnvoller ist es eigentlich nur gegen die prioritätsjüngeren Zeichen vorzugehen, die verwechslungsfähig sind. Der Konjunktiv könnte unter Umständen teuer werden.
Herzlichen Glückwunsch zur eigenen Marke!
Die Berliner Morgenpost berichtet über die Bilanz der Berliner Zollfahndung für die ersten drei Quartale diesen Jahres.
Das Zollfahndungsamt Berlin hat in den ersten neun Monaten dieses Jahres mehr als 1500 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zwei Drittel der Verfahren betreffen den Zigaretten- sowie den Drogenschmuggel. Im Zuge dieser Verfahren wurden 176 Haftbefehle gegen Verdächtige vollstreckt. Diese Zahlen nannte gestern eine Sprecherin der Behörde.
Ein Großteil der Verfahren, die das Zollfahndungsamt in den ersten neun Monaten dieses Jahres einleitete betraf die illegale Einfuhr von Medikamenten und Markenartikeln, Produktpiraterie sowie Verstöße gegen das Artenschutzabkommen.
In drei unterschiedlichen WIPO Schiedsgerichtsverfahren hat die Deutsche Telekom AG die Übertragung von vier Domains erstritten.
free-t-mobile-ringtone.com
(Fall Nr.: D2005-0928)
Deutsche Telekom AG v. Pimptel Inc.
t-mobile-warehouse.com
(Fall Nr.: D2005-0723)
Deutsche Telekom AG v. Wireless Warehouse
tmobiledates.com, tmobilematch.com
(Fall Nr.: D2005-0722)
Deutsche Telekom AG v. Alpha Pacific
Die Siemens AG hat im WIPO Schiedsgerichtsverfahren die Übertragung der Tippfehlerdomain simens.com erstritten.
(Fall Nr.: D2005-0927)
Siemens AG v. Simens.Com