In der 44. Kalenderwoche wurde die vollständige Löschung der nachfolgenden Marke aus dem Markenregister des DPMA veröffentlicht:
727 290
Nizzaklasse: 34
Anmeldetag: 21.08.1958
Verfall (§ 49 MarkenG)
Quelle: DPM
markenrechtliches Sammelsurium
In der 44. Kalenderwoche wurde die vollständige Löschung der nachfolgenden Marke aus dem Markenregister des DPMA veröffentlicht:
727 290
Nizzaklasse: 34
Anmeldetag: 21.08.1958
Verfall (§ 49 MarkenG)
Quelle: DPM
Das Berlin Blawg berichtet über die Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 3. November 2005 – I ZR 29/03 Ferrari ./. Jägermeister.
“Der Bundesgerichtshof hat Ansprüche aus dem Markengesetz abgelehnt, weil die Markenrechte durch den Verkauf des Fahrzeugs an den Kräuterlikörhersteller erschöpft seien. Durch den im Markengesetz geregelten Erschöpfungsgrundsatz werde dem Markeninhaber zwar die Entscheidung über das erstmalige Inverkehrbringen zugewiesen, die (markenrechtliche) Kontrolle des weiteren Vertriebsweges aber im Ergebnis untersagt. Markenrechtliche Ansprüche seien nach Veräußerung nur dann anzunehmen, wenn berechtigte Interessen des Markeninhabers der weiteren Verwendung entgegenstünden.“
30432501
Tag der Eintragung in das Register 08.10.2004
Inhaber Borussia VfL 1900 e.V., Mönchengladbach, DE
Leitklasse LK 41
Weitere Klassen KL 06, 14, 18, 20, 24, 25, 26, 28, 35, 42, 43
Waren- / Dienstleistungsverzeichnis WDV 06: Innenrollos aus Metall
14: Assecoires, nämlich Schlüsselanhänger (Phantasie-, Schmuckwaren)
18: Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten, Koffer, Taschen, Ruck- und Packsäcke, Reisenecessaires, Regen- und Sonnenschirme
20: Innenrollos aus Kunststoff
24: Webstoffe und Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten, Textilstoffe, Gardinen aus Textilien oder aus Kunststoff, Innenrollos aus textilem Material, Haushaltswäsche, Tisch- und Bettwäsche (nicht aus Papier), Bett- und Tischdecken (nicht aus Papier), Fahnen und Wimpel aus Stoff
25: Bekleidungsstücke, insbesondere Pullover, T-Shirts, Poloshirts, Hosen, Hemden, Jacken, Socken, Gürtel, Schals, Caps, Mützen, Spezialkleidung für Fußballsport; Schuhwaren; Kopfbedeckungen
26: Stickereien, gestickte Abzeichen, Knöpfe, Nadeln, Kleider und Gürtelschließen
28: Spielwaren, Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten; Sportgeräte, Spielbälle, Golfsäcke, Puppenkleidung
35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten, Merchandising
41: Sportveranstaltungen und -darbietungen, Veranstaltung sportlicher Wettbewerbe, Sport-, Gymnastik- und Turnunterricht und Kurse, Vermietung von Sportanlagen und -einrichtungen
42: Lizenzvergabe von gewerblichen Schutzrechten; Handel mit Film-, Fernseh- und Videolizenzen; Vergabe von Lizenzen an gewerblichen Schutz- und Urheberrechten
43: Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen
Quelle DPMA
Recht und Alltag informiert via N24 über die Entscheidung des HABM die Löschungsanträge von Ferrero gegen die WM Marken der FIFA zurückzuweisen.
Leider ist eine entsprechende Entscheidung des HABM auf der Website noch nicht veröffentlicht und die Nachricht beruht auf Informationen der FIFA. Ferrero stehen gehen diese Entscheidung noch Rechtsmittel zur Verfügung.
Inwiefern die Entscheidung des Amtes Auswirkung auf die aktuell kontrovers diskutierte Rechtslage und die anstehende Entscheidung des BGH hat, bleibt abzuwarten.
Aber ein netter PR-relevanter Erfolg für die FIFA.
Gegen folgende Marken wurde in der Kalenderwoche 44 ein Löschungsantrag veröffentlicht:
300 65 190
Wortmarke
Patrizierhof
Nizzaklassen: 16, 28, 42
303 38 146
Nizzaklasse: 28
Quelle: DPMA
Die New York Times berichtet über die Festnahme eines New Yorker Autoteilehändlers bei dem vier Wagenladungen gefälschter Ford Ersatzteile im Wert von ca. 1 Mio. Dollar sichergestellt wurden.
Gegen den Händler ist noch ein vergleichbares Verfahren anhängig. Bei Verurteilung könnten ihn bis zu 15 Jahre Gefängnis erwarten.