Mit der Liebeserklärung durch Registrierung der Domain iluvaol.com seitens der Ivory Investments aus Belize konnte sich AOL nicht anfreunden und bat den “Verehrer” vor das Schiedsgericht des National Arbitration Forum.
Hier wurde diese Liebesbeziehung gerichtlich beendet und die Übertragung der Domain angeordnet.
Fall Nr.: FA0509000568232
America Online, Inc. v. Ivory Investments
Chinas sicherste Marke
Vom IOC als Gemeinschaftsmarke und Internationale Registrierung in allen 45 Nizzaklassen eingetragen.
Den Grund für den ganz unchinesisch niedrigen Anteil von Markenrechtsverletzungen bezüglich dieser Marke liefert die Post-Gazette aus Pittburgh im Gespräch mit einem Händler aus Pekings Silk Street Market.
On the second floor of the Silk Street Market, Beijing’s crowded counterfeit center, Xu Chao peddles knockoff Adidas, Mickey Mouse and Diesel T-shirts. But shoppers won’t find fake versions of products bearing the 2008 Beijing Olympic Games logo at his stall or anywhere else at the market.
“The penalties for selling Olympic items are several times higher than for other brands,” Mr. Xu says. The red logo of a running Olympian is the one brand peddlers of fakes can go to jail for stealing, he says.”
Promis und Markenschutz
Auf Absatzwirtschaft beschäftigt sich Dr. Holger Gauß mit dem Thema “Promis als Marke. Was ist möglich?”
Eine eingetragene Marke kann im Gegensatz zu Persönlichkeitselementen wie etwa dem Name einer Person, der untrennbar mit dem Träger verbunden ist, als Ganzes übertragen werden. Weiter besteht der markenrechtliche Schutz auch über den Tod des „Trägers“ hinaus. Im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist dagegen noch weitgehend ungeklärt, wie lange der postmortale Schutz vor der unberechtigten Verwertung von Persönlichkeitsbestandteilen andauern soll.
GRUR Vortrag
Am Montag, dem 14. November 2005 wird Prof. Dr. jur. Christoph Ann, TU München zum Thema „Patentverletzung durch Instandsetzung patentierter Vorrichtungen“ referieren.
Handelskammer Hamburg, Börse
Adolphsplatz 1, Merkur-Saal
18:00 Uhr
LG Saarbrücken: Urteil Pillenfälscher
Domainhandel und Marken: 12.000 Verfahren anhängig
Die Berliner Zeitung berichtet zum Thema Domainhandel und juristische Fallstricke insbesondere markenrechtlicher Natur.
Täglich landen auf seinem Schreibtisch zwei bis drei neue Fälle von Klienten, die sich plötzlich Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt sehen, weil sie eine Domain besitzen, die ein Unternehmen oder eine andere Person für sich beansprucht. Jährlich, so schätzt er, werden rund 12 000 Fälle bei deutschen Gerichten anhängig. “Es gibt eine regelrechte Prozessflut”, sagt Strömer.
Zwei bis drei neue Fälle täglich = ca. 600 im Jahr. Da ist Herr Strömer mit etwa 5% der anhängigen Verfahren ja gut beschäftigt.
Im Hinblick auf die Einführung der .eu Domains sollte sich das Aufkommen an Streitigkeiten um Domains auch nochmal steigern.
Tobias Strömer fürchtet indes, dass solche Warnungen auch in Zukunft verhallen werden. Mit Sorge schaut er dabei auf den 1. April kommenden Jahres. Dann können Privatleute Domains mit der Endung .eu reservieren. Das Spiel könnte von vorne beginnen. Leute wie D… K… (editiert) werden versuchen, wieder die ersten zu sein. Immer auf der Suche nach dem großen Coup, dem leichten Geld. “Dann”, so sagt Strömer, “werden wieder viele Leute Fehler machen.” Und vielleicht dafür teuer bezahlen müssen.
Warum habe ich eigentlich das Gefühl, dass trotz aller gutgemeinten und sinnvollen Warnungen den marken- und internetrechtlich spezialisierten Rechtsanwälten bei dieser Perspektive nicht gerade die Tränen in die Augen schiessen?
Nicht dass ich ihnen das nicht gönnte – im Kontext der Sorge, mit der auf den 01. April geschaut wird, könnte allerdings beim Leser der leise Anflug eines sanften Hauches von Scheinheiligkeit entstehen.