Aktuelle MarkenR

In der aktuellen Zeitschrift MarkenR Nr. 10/2005:

INHALTSÜBERSICHT
AUFSÄTZE
Stumpf Die Eintragung von Lizenzen im Markenregister

v. Mühlendahl Alicante im Jahr 10

BÜCHER
WIPO Leitfaden für die internationale Registrierung von Marken

Douglas Die markenrechtliche Erschöpfung beim Parallelimport von Arzneimitteln

RECHTSPRECHUNG
EuGH THOMSON LIFE
BGH Champagner Bratbirne
BGH FACTS II
OLG Köln Kleiner Feigling
OLG Köln Beauty-Trolley
OLG Köln Wurst in Kleeblatt-Form
BPatG grün/gelb 2
EuG INTERTOPS

Quelle: Wolters Kluwer

Marke: DPMA

Das Berlin Blawg berichtet über die Wortmarke DPMA des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Erstaunlich finde ich, dass am gleichen Tag (01.03.2000) auch die Wortmarke DPMA 2000 (Registernummer 30016948) mit identischem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis angemeldet wurde. Wo macht das mitten im Jahr 2000 noch Sinn? Insbesondere wenn die Planungen für das Programm bereits seit 1995 laufen.

In einer Zeit des Umbruchs der Strukturen im öffentlichen Dienst ist auch das Deutsche Patent- und
Markenamt (DPMA) bestrebt, sich nach Innen und Außen als innovative, zukunftsorientierte und moderne
Dienstleistungsorganisation auszurichten. Die technisch-organisatorische Strategie für den sukzessiven
Wandel von der klassischen Behörde zum modernen Dienstleister wird mit dem Programm DPMA2000 umgesetzt.
Wesentliche Teile des Programms DPMA2000 reihen sich hervorragend in die von Herrn Bundeskanzler
Schröder dieses Jahr ins Leben gerufene Initiative Bund-Online 2005 ein, mit der sich die Bundesregierung
verpflichtet, alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2005 tatsächlich im
Internet bereitzustellen. So ist unter anderem geplant, dass ab 2004 alle dem DPMA gesetzlich vorgeschriebenen
Veröffentlichungen ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bereits 1995 wurde mit der Entwicklung der Zielvorstellungen für DPMA2000 begonnen. Die wichtigsten
dieser Ziele sind:
– die Erhöhung der Kundenzufriedenheit durch Einführung moderner Informationstechnik,
– die Steigerung der Kosteneffizienz durch Reorganisation der Verwaltungsabläufe in allen Schutzrechtsbereichen
und optimierten Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung,
– die Integration internationaler Aktivitäten.

Quelle: Jahresbericht 2000 DPMA

Hugo Boss gewinnt gegen Domaingrabber

Gemeinschaftlich gingen die Unternehmen Hugo Boss Trade Mark Management GmbH & Co. KG aus Zug in der Schweiz und die Hugo Boss AG aus Metzingen vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization gegen der Inhaber der Domain hugo-boss.org vor.
Marco Scheffler aus Göttingen hatte die Domain Ende Juli 2005 registriert und bei eBay angeboten.

Drei Stunden später stellte der Beschwerdegegner den streitgegenständlichen Domainnamen in die deutsche Ebay – Webseite ein und bot diesen zum Preis von Euro 1.750.- zum Verkauf an. Auf der Webseite befanden sich zwei deutlich erkennbare Abbildungen der Wort- / Bildmarke „HUGO / HUGO BOSS“.

Unmittelbar unter der Kopfleiste der Webseite war folgender Text in fettgedruckten Buchstaben zu lesen:
„www.hugo-boss.org wird verkauft Wert 75.000 Euro“
Weiter unten stand, ebenfalls in Fettdruck und in großer Schrift:
„www.hugo-boss.org
Wer kennt nicht die berühmte Hugo Boss Marke. Absoluter Hammer Name. Der Name ist für den richtigen Bieter ein Vermögen wert. Wird so schnell nicht wieder angeboten.
Internationale Seite und Titel.
Hier wird nur der Domainname verkauft www.hugo-boss.org
Mit diesem Domainnamen werden Sie sicherlich ganz weit vorne bei den Suchmaschinen geführt.
Der Name ist bei united-domains gesichert und wird nach der Versteigerung umgeschrieben.
Viel Erfolg beim bieten. Ebay übernehme ich!“

Viel klarer lässt sich der Sachverhalt der böswilligen Registrierung und Nutzung wohl kaum belegen.
Ob neben dem WIPO Verfahren auch gerichtliche Schritte gegen den Domaininhaber eingeleitet wurden, ist nicht bekannt.

Hugo Boss Trade Mark Management GmbH & Co. KG , Hugo Boss AG v. Marco Scheffler
Verfahren Nr. D2005-0842

Encyclopaedia Britannica gewinnt Domains

In gleich zwei Verfahren ging die Encyclopaedia Britannica, Inc. beim WIPO Schiedsgericht gegen Inhaber unrechtmässig registrierter Domains vor.

Zehn Domains auf einen Streich wurden im Verfahren Encyclopaedia Britannica, Inc. v. LaPorte Holdings (Fall Nr. D2005-0866) übertragen.
Domains: britannicaonlinemexico.com,
britenicaencyclopaedia.com,
brittaniaencyclopedia.com,
enciclopediabritannica.com,
encyclopediabertanica.com,
encyclopediabrittanica.com,
sbritannica.com,
schooleb.com,
searcheb.com,
supportbritannica.com

Zwei weitere Domains sammelte Encyclopaedia Britannica, Inc. im Verfahren gegen Michele Dinoia/SZK.com (Fall Nr. D2005-0865) ein.
brittannica.net,
wwwbritannica.com