Zollstatistik Berlin: 1500 Ermittlungsverfahren in neun Monaten

Die Berliner Morgenpost berichtet über die Bilanz der Berliner Zollfahndung für die ersten drei Quartale diesen Jahres.

Das Zollfahndungsamt Berlin hat in den ersten neun Monaten dieses Jahres mehr als 1500 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zwei Drittel der Verfahren betreffen den Zigaretten- sowie den Drogenschmuggel. Im Zuge dieser Verfahren wurden 176 Haftbefehle gegen Verdächtige vollstreckt. Diese Zahlen nannte gestern eine Sprecherin der Behörde.

Ein Großteil der Verfahren, die das Zollfahndungsamt in den ersten neun Monaten dieses Jahres einleitete betraf die illegale Einfuhr von Medikamenten und Markenartikeln, Produktpiraterie sowie Verstöße gegen das Artenschutzabkommen.

Telekom vs Domaingrabber 3:0

In drei unterschiedlichen WIPO Schiedsgerichtsverfahren hat die Deutsche Telekom AG die Übertragung von vier Domains erstritten.
free-t-mobile-ringtone.com
(Fall Nr.: D2005-0928)
Deutsche Telekom AG v. Pimptel Inc.

t-mobile-warehouse.com
(Fall Nr.: D2005-0723)
Deutsche Telekom AG v. Wireless Warehouse

tmobiledates.com, tmobilematch.com
(Fall Nr.: D2005-0722)
Deutsche Telekom AG v. Alpha Pacific

Porsche: 19 Domains auf einen Schlag

Die Porsche AG konnte vor dem WIPO Schiedsgericht in einem Verfahren die Übertragung von insgesamt 19 Domains erreichen. Die Domains befanden sich im Besitz von zwei verschiedenen Inhabern, die mit verschiedenen Alias-Namen operierten.
Bezüglich der Domains brannenracing911.com, parkporscheaudi.com und reeves-porsche.com wurde das Verfahren niedergeschlagen, da die Domains auch Marken anderer Parteien enthalten.

(Fall Nr.: D2005-0890)
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG v. Kentech, Inc. a.k.a. Helois Lab a.k.a. Orion Web a.k.a. Titan Net a.k.a. Panda Ventures a.k.a. Spiral Matrix and Domain Purchase, NOLDC, Inc.

TUI klagt gegen das HABM

Ist die Wortmarke “Fliegen zum Taxipreis” (Nr. 2 851 681) in den Nizzaklassen 36 und 39 unterscheidungskräftig?
Diese Frage muss nunmehr das Europäische Gericht Erster Instanz beantworten, nachdem das Harmonisierungsamt die Anmeldung der TUI AG zurückgewiesen hatte und diese Entscheidung von der Beschwerdekammer bestätigt wurde. TUI begründet die Klage (Rechtssache T-325/05) wie folgt:

Verletzung des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung des Rates (EG) Nr. 40/94, da es nicht zutreffe, dass der angemeldeten Marke keine Unterscheidungskraft zukomme.

Übersicht deutsche Marken mit .eu Bestandteil

muepe hat eine interessante Liste mit deutschen Marken veröffentlicht, die den Wortbestandteil .eu enthalten. Die Liste umfasst angemeldete und eingetragene Marken, Wort- und Wort-/Bildmarken.

Im Vorfeld der “.eu”-Sunrise Period wurde vielfach versucht, durch die Anmeldung von Marken mit dem Bestandteil “.eu” (wie z.b. “anwalt.eu”) Rechte für die erste Phase der gestaffelten Registrierung von “.eu”-Domains zu generieren. Dass dies nicht von Erfolg gekrönt sein wird war eigentlich schon mit Erscheinen der EU-Verordnung 874/2004 vom 28.04.2004 klar, mittlerweile besteht daran nicht mehr der geringste Zweifel.

Trotzdem kann die Marke natürlich noch zur Domain führen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man den Domaininhaber vor ein deutsches Gericht zerren kann.
Unabhängig von diesen .eu Marken muss man wohl im Nachklang der .eu Einführung mit einer Welle von gerichtlichen Auseinandersetzungen rechnen.