Lady Di – Marke gelöscht

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat heute die vollständige Löschung der Marke “Lady Di” (Registernummer 39968439) aus dem Markenregister veröffentlicht.

Die Marke beanspruchte Schutz in der Klasse 42 für die Dienstleistung der Partnervermittlung und hat seit der Anmeldung am 02.11.1999 eine aktive Karriere im Markenregister zu verzeichnen:

Anmeldung: 02.11.1999
Eintragung: 25.11.1999 (keine vier Wochen – Respekt)
26/2000: Widerspruch erhoben
26/2005: Widerspruchsverfahren abgeschlossen – ohne Auswirkung (fünf Jahre!)
28/2005: Löschungsverfahren auf Antrag Dritter
44/2005: vollständige Löschung

Quelle: DPMA

Pressemitteilung zur Markeneintragung

Es gibt sie noch die Markeninhaber, die sich so freuen ihre Urkunde zu erhalten, dass sie das freudige Ereignis kund tun möchten:

Das Internet und E-Commerce Lexikon von at-mix.de hat jetzt auch den ‘amtlichen Segen’, denn seit einigen Tagen ist das Logo von at-mix.de sowohl als Wortmarke und Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Damit genießt es einen besseren rechtlichen Schutz und es ist für die Redaktion leichter, Rechtsverstöße zu verfolgen.

Kurzer Einwurf: Gemeint ist die Wort-/Bildmarke www.at-mix.de Internet & eCommerce (Registernummer: 30547213)
at-mix

Durch das Anmelden einer Marke erhält der Markeninhaber nun die Möglichkeit, gegen Namen oder Kennzeichen rechtlich vorzugehen, bei denen eine Verwechselungsgefahr vorliegen könnte.

Abschließender Einwurf: Sinnvoller ist es eigentlich nur gegen die prioritätsjüngeren Zeichen vorzugehen, die verwechslungsfähig sind. Der Konjunktiv könnte unter Umständen teuer werden.

Herzlichen Glückwunsch zur eigenen Marke!