muepe Peter Müller ist wegen eines Zitates in seinem Blog abgemahnt worden.
Hintergründe, Meinungen und Diskussion dazu direkt bei muepe.
Halt die Ohren steif und laß Dich nicht unterkriegen!
markenrechtliches Sammelsurium
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens wurde in der Kalenderwoche 45 die vollständige Löschung der nachfolgenden Marken aus dem Markenregister des DPMA veröffentlicht:
398 00 909
BODY BUTLER
399 20 688
Sirius
399 54 029
netic
300 63 975
EL CUBANITO
301 53 189
302 13 250
Thermolight
302 20 019
CRISTALLIS
Quelle: DPMA
Markenbusiness informiert über die ersten Ergebnisse der EU Zolloperation FAKE.
Das Berlin Blawg berichtet über die Entscheidung des BGH vom 03.02.2005 (AZ: I ZR 159/02) Sachen Kunstfreiheit contra Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht.
Unter der Registernummer 30561959 hat das Deutsche Patent- und Markenamt die erste Vogelgrippe Markenanmeldung registriert.
Halte während der Vogelgrippe Geflügel, Hühner in Schach wenn du stirbst kräht kein Hahn danach
Die Wortmarke beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 29, 35, 38, 44 und 45.
Anmeldedatum: 08.11.2005
Anmelder: Tanja Müller, Rosenheim
Die Adler Modemärkte GmbH klagt vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt.
Unter der Anmeldenummer 1595909 hatte Adler die Wortmarke “Eagle” als Gemeinschaftmarke zur Anmeldung gebracht. Der Anmeldung war seitens der italienischen BVM S.p.A auf Basis ihrer prioritätsälteren nationalen und internationalen registrierten Marke “Blue Eagle” widersprochen worden.
Die Widerspruchsabteilung hatte dem Widerspruch für alle Waren und Dienstleistungen stattgegeben. Die daraufhin angerufene Beschwerdekammer des HABM bestätigte diese Entscheidung.
Adler begründet die Klage folgendermaßen:
Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates mangels Bestehen von Verwechslungsgefahr zwischen den einander gegenüberstehenden Marken. Der von den beiden Marken hervorgerufene Gesamteindruck sei in wesentlicher Weise unterschiedlich. Der Bestandteil “Eagle” sei nicht das dominierende Element der Widerspruchsmarke.