BellSouth gewinnt Domains

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization (WIPO) hat die BellSouth Intellectual Property Corporation die Übertragung der Domains bellsouthbiz.com, bellsouthdia.com, bellsouthdsc.com und onebellsouth.com erwirkt.
Das Unternehmen benutzt diverse “Bell”-Marken bereits seit mehr als 100 Jahren.
Die Domaininhaberin Barbara Kayne aus Connecticut konnte, mangels Stellungnahme keine eigenen Rechte an den Domains geltend machen.
(Fall Nr.: D2005-0875)
BellSouth Intellectual Property Corporation v. Barbara Kayne

Marke zur .eu Registrierung

Das domainblog zitiert aus der Werbung eines Anbieters aus BeNeLux:

It is now possible to register a Benelux Trade Mark within 48 hours for the purpose of applying for a .EU Domain Name in the Sunrise Period Phase 1 applications.

Der Hinweis, dass die Marke nicht nur angemeldet, sondern eingetragen sein muss, ist zweifelsfrei richtig.
Ich frage mich aber wann die Marke eingetragen sein muss. Zu Beginn der Sunrise Seriode oder wenn die Nachweise eingereicht werden?
Im zweiten Falle könnte man selbst heute noch zur Markenanmeldung schreiten, um mit zugegebenermassen etwas Glück rechtzeitig die Urkunde in Händen zu halten. Unabhängig davon ist aber die grundsätzliche Frage für alle, die noch auf ihre Markeneintragung warten interessant.

Die Sunrise Rules in Section 4,1 (ii) sagen:

the Prior Right claimed is, on the date of the Application, a legally valid right;

Entscheidend für den Markenschutz ist der Anmeldetag. Wenn ich am 07.Dezember auf Basis einer angemeldeten Marke in der Sunrise Periode registriere und zur Überprüfung 40 Tage später die Urkunde einreichen kann, sollte das Kriterium quasi nachträglich erfüllt sein.
Ob man mit der Argumentation durchkommt, bleibt allerdings abzuwarten.

Neu: Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer: Satzungsversammlung beschließt 2 neue Fachanwaltschaften

Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat heute die Einführung des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz und des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht mit klaren Mehrheiten beschlossen.

Die Beschlüsse der Satzungsversammlung bedürfen noch der Zustimmung des Bundesjustizministeriums. Mit den ersten Fachanwälten auf den neuen Rechtsgebieten ist ab Mitte 2006 zu rechnen.

via muepe

Siemens AG übernimmt B 1

Die Wortmarke B 1 (Registernummer 39500010) ist auf die Siemens AG übertragen worden.
Die Marke mit Priorität vom 01.01.1995 genießt Schutz in den Nizzaklassen 16, 35, 38, 41 und 42.

Bisheriger Inhaber war die MGM MediaGruppe München Werbeforschung und -vermarktung GmbH & Co KG aus Unterföhring.
Die Übertragung der Marke ist vom Deutschen Patent- und Markenamt am 04.11.2005 veröffentlicht worden.

Adlerhorst der anderen Art

So stellt man sich den klassischen “Adler Horst” im ersten Augenblick nicht unbedingt vor:

adler horst
30071576
Nizzaklassen: 42, 35, 39, 41
Dienstleistungen: Werbung; Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten; Beherbergung von Gästen, Reservieren und Buchen von Reisen, Hotels, Pensions- und Privatunterkünften.
Inhaber: Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e V

AOL schlägt Liebeserklärung aus

Mit der Liebeserklärung durch Registrierung der Domain iluvaol.com seitens der Ivory Investments aus Belize konnte sich AOL nicht anfreunden und bat den “Verehrer” vor das Schiedsgericht des National Arbitration Forum.
Hier wurde diese Liebesbeziehung gerichtlich beendet und die Übertragung der Domain angeordnet.
Fall Nr.: FA0509000568232
America Online, Inc. v. Ivory Investments