VW bekommt Tippfehlerdomain

Vor dem Schiedsgericht der WIPO hat die Wolfsburger Volkswagen AG die Übertragung der Domain volkswagn.com erwirkt.
Die Domain befand sich im Besitz der Digi Real Estate Foundation aus Panama.
Volkswagen konnte neben seiner weltweiten Bekanntheit auch den Bestand seiner Markenrechte seit 1949 belegen.
Auch weil seitens des Domaininhabers keinerlei Stellungnahme erfolgte, hatte das Schiedsgericht keine Probleme damit sich der Argumentation der Klägerin anzuschliessen und die Übertragung der Domain anzuordnen.

(Fall Nr.: D2005-0952)
Volkswagen AG v. Digi Real Estate Foundation

Milupa Marken wechseln den Inhaber

Im Paket mit 10 weiteren deutschen Marken wechseln die Wortmarken milupa (Registernummern: 1021 715 und 1021 716) den Inhaber.
Bisheriger Inhaber war die Numico Financial Services S.A. aus Lausanne in der Schweiz.
Als neuer Markeninhaber ist die Nutricia International B.V. aus den Niederlanden verzeichnet.

Die Übertragung wurde am 11. November 2005 vom Deutschen Patent- und Markenamt veröffentlicht.

Warsteiner vs Steiner – Streit beigelegt

Der Streit zwischen der Warsteiner Brauerei und der Schlossbrauerei Stein um die Marke Steiner ist beigelegt, berichtet Chiemgau Online.

Nach Klärung des Sachverhalts bemühten sich beide Parteien um eine akzeptable Lösung in diesem Markenstreit.

Für das fremdsprachige Ausland wird die Schlossbrauerei Stein zukünftig als neue Marke “Schlossbrauerei Stein” oder “Heinz von Stein” verwenden. Für Deutschland und Österreich darf die Marke “Steiner” jedoch weiterhin ohne Einschränkung benutzt werden. Beide Seiten zeigten sich äußerst zufrieden mit der Einigung.

Mehr zur Entstehung des Konflikts.

BGH zum Königsberger Marzipan

Unter dem Aktenzeichen I ZB 25/03 hatte sich der BGH mit der Rechtsbeschwerdesache bezüglich der Anmeldung Königsberger Marzipan als geographische Angabe zu befassen.

Eine sog. betriebsbezogene Herkunftsangabe (hier: “Königsberger Marzipan”) kann nicht als geographische Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 lit. b der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und
Lebensmittel geschützt werden. Der durch die Verordnung gewährte Schutz einer geographischen Angabe knüpft an die räumliche Zuordnung der Erzeugnisse zu dem so bezeichneten Gebiet an. Eine traditionell oder firmengeschichtlich begründete Verbundenheit andernorts herstellender Betriebe zu einem bestimmten Ort genügt deshalb nicht.
BGH, Beschl. v. 15. September 2005 – I ZB 25/03 – Bundespatentgericht