Über das WIPO Schiedsgerichtsverfahren um die Domains mistermarlboro.com und mrmarlboro.com berichtet muepe.
(Fall Nr.: D2005-0790)
Philip Morris USA Inc. v. private
markenrechtliches Sammelsurium
Über das WIPO Schiedsgerichtsverfahren um die Domains mistermarlboro.com und mrmarlboro.com berichtet muepe.
(Fall Nr.: D2005-0790)
Philip Morris USA Inc. v. private
Bei der Europäischen Kommission werden für Deutschland folgende geschützte Ursprungsbezeichnung und geschützte geographische Angaben geführt:
Käse
Allgäuer Bergkäse
Allgäuer Emmentaler
Altenburger Ziegenkäse
Odenwälder Frühstückskäse
Fleischerzeugnisse
Ammerländer Dielenrauchschinken/Ammerländer Katenschinken
Ammerländer Schinken/Ammerländer Knochenschinken
Greußener Salami
Nürnberger Bratwürste/Nürnberger Rostbratwürste
Schwarzwälder Schinken
Thüringer Leberwurst
Thüringer Rostbratwurst
Thüringer Rotwurst
Obst, Gemüse and Getreide
Spreewälder Gurken
Spreewälder Meerrettich
Frisches Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse)
Diepholzer Moorschnucke
Lüneburger Heidschnucke
Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch
Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck
Aachener Printen
Lübecker Marzipan
Meißner Fummel
Nürnberger Lebkuchen
Frische Fische, Weich-und Schlalentiere sowie Erzeugnisse hieraus
Oberpfälzer Karpfen
Schwarzwaldforelle
Bier
Bayerisches Bier
Bremer Bier
Dortmunder Bier
Gögginger Bier
Hofer Bier
Kölsch
Kulmbacher Bier
Mainfranken Bier
Münchner Bier
Reuther Bier
Rieser Weizenbier
Wernesgrüner Bier
Sonstige Getränke
Bad Hersfelder Naturquelle
Bad Niedernauer Quelle
Bad Pyrmonter
Birresborner
Bissinger Auerquelle
Blankenburger Wiesenquelle
Caldener Mineralbrunnen
Ensinger Mineralquelle
Felsenquelle Beiseförth
Gemminger Mineralquelle
Göppinger Quelle
Graf Meinhard Quelle Giessen
Haaner Felsenquelle
Haltern Quelle
Höllen Sprudel
Katlenburger Burgbergquelle
Kißlegger Mineralquelle
Leisslinger Mineralbrunnen
Lieler Quelle
Löwensteiner Mineralquelle
Rhenser Mineralbrunnen
Rilchinger Armandus Quelle
Rilchinger Gräfin Mariannen-Quelle
Schwollener Sprudel
Siegsdorfer Petrusquelle
Steinsieker Mineralwasser
Teinacher Mineralquellen
Überkinger Mineralquellen
Vesalia Quelle
Wernigeröder Mineralbrunnen
Wildenrath Quelle
Öle und andere Fette
Lausitzer Leinöl
Quelle: europa.eu.int
Das domainblog verlinkt auf die Website der British Library mit vielfältigen Markenlinks.
Drei erfolgreich abgeschlossene Widerspruchsverfahren hat die Metro AG in Kalenderwoche 46 zu verzeichnen. Das Deutsche Patent- und Markenamt veröffentlichte die vollständige Löschung der nachfolgenden Marken aus dem Markenregister.
Widerspruch war jeweils seitens der Metro AG erhoben worden.
395 34 131
METRO REFLEXTION
395 34 162
METRO CLEAR
395 34 169
METRO HLI
Bei Markenbusiness findet sich die Position von Christopher Scholz, Geschäftsführer Recht beim deutschen Markenverband zum Thema Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert zur neuen Rechtslage bei Einzelhandelsdienstleistungen gem. Urteil des EuGH vom 7. Juli 2005 C-418/02 (“Praktiker”).
Auf Basis des Urteils ergeben sich einige Veränderungen bezüglich akzeptierter Formulierungen bei Markenanmeldungen in der Klasse 35.
Was ist jetzt zulässig?
Neben der vom EuGH ausdrücklich entschiedenen Formulierung wird das Deutsche Patent- und Markenamt im Vorgriff auf die am 1. Januar 2007 in Kraft tretende 9. Ausgabe der Klassifikation von Nizza eine Reihe weiterer Dienstleistungsbezeichnungen zulassen, die sachlich gleichgelagert sind und nicht anders behandelt werden können als die Einzelhandelsdienstleistungen. Dazu gehören etwa
– Großhandelsdienstleistungen mit …
– Einzelhandelsdienstleistungen für den Versandhandel mit …
– Dienstleistungen des Einzel-/Großhandels über das Internet mit …
– Einzelhandelsdienstleistungen mittels Teleshopping-Sendungen mit …
Was ist nach wie vor nicht zulässig?
Alle Beteiligte in dem Verfahren vor dem EuGH sind davon ausgegangen, dass der reine “Verkauf” keine Dienstleistung darstellt, sondern mit der Warenmarke umfasst ist. Für Formulierungen wie “Verkauf”, “Vertrieb”, “Handel” kann daher nach wie vor keine Dienstleistungsmarke in Klasse 35 erlangt werden. Auch ist deutlich zu machen, dass Dienstleistungen für Dritte erbracht werden, deshalb sind Formulierungen wie “Betrieb eines Verkaufsgeschäfts…”, “Betreiben eines Versandhandels…” nicht zulässig.