Löschungsanträge 02 (46/2005)

In der Kalenderwoche 46 sind vom Deutschen Patent- und Markenamt Löschungsanträge gegen folgende Marken veröffentlicht worden:

300 00 278
null
Nizzaklasse: 42

301 08 407

Nizzaklassen: 05, 08, 09, 11, 14, 16, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 39, 41, 42

301 08 408
Golden Toast
Nizzaklassen: 05, 08, 09, 11, 14, 16, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 39, 41, 42

302 20 593
Aromaambiente
Nizzaklasse: 03

303 15 338

Nizzaklasse: 30

303 15 339

Nizzaklasse: 30

303 15 367

Nizzaklasse: 30

303 38 781

Nizzaklassen: 05, 07, 08, 09, 11, 14, 16, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 39, 41, 43, 44

303 59 060

Nizzaklasse: 30

Quelle: DPMA

OLG Frankfurt: FIFA ./. Ferrero

Absatzwirtschaft berichtet über die Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main um die Verwendung des Begriffes WM 2006.
Das Gericht urteilte, dass die FIFA die Verwendung von ´WM 2006´ als Hinweis auf die Fußballweltmeisterschaft Dritten nicht untersagen kann.

Zunächst ist die Freude bei Ferrero: “Die Fifa hat eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen Ferrero zurückgenommen und wird verurteilt, sämtliche Verfahrenskosten zu tragen”, erklärt Almut van Rissenback, Pressesprecherin von Ferrero.

Schutz für Bayerisches Rindfleisch beantragt

Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist der Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe für die Bezeichnung “Bayerisches Rindfleisch, Rindfleisch aus Bayern” gestellt worden.

Den Antrag, der unter dem Aktenzeichen 30399906.3 geführt wird, hat die LQB-Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH gestellt.

Na dann schaun mer mal!

Löschungen (46/2005)

In der 46. Kalenderwoche wurde die vollständige Löschung der nachfolgenden Marken aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes veröffentlicht:

2 061 357
BEEM
Nizzaklasse: 11
Verfall (§ 49 MarkenG)

397 36 996

Nizzaklasse: 33
Verfall (§ 49 MarkenG)

398 68 620
scout
35, 36, 37, 38, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 07 799
blue moon
Nizzaklassen: 03, 14, 18
Verfall (§ 49 MarkenG)

302 46 456
OA-5
Nizzaklassen: 13, 40, 45
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

303 43 909

Nizzaklassen: 26, 28
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

DD 653 168
Matusalen
Nizzaklasse: 33
Verfall (§ 49 MarkenG)

Quelle: DPMA

Markenpiraterie in Italien

Der Kurier aus Österreich berichtet über die Einstellung zur Markenpiraterie in Italien.

Die Italiener lieben Plagiate. Trotz empfindlich erhöhter Strafen kauft jeder fünfte Italiener nachgemachte Produkte, wie eine vom Statistikamt Doxa veröffentlichte Studie ergab. Dabei ist nur zehn Prozent der Italiener bewusst, dass ihnen Strafen von mehr als 3.000 Euro drohen, wenn sie beim Kauf von gefälschten Markenprodukten erwischt werden.

Markenverband zum Koalitionsvertrag

Der Markenverband zieht in seiner Pressemitteilung zum Koalitionsvertrag ein verhalten positives Fazit.

Franz-Peter Falke, neuer Präsident des Markenverbandes: „Ich kann für den Markenverband feststellen, daß der Koalitionsvertrag eine Reihe von Pluspunkten enthält. Insbesondere die Tatsache, daß ausdrücklich der verstärkte Schutz des sogenannten Geistigen Eigentums, und damit auch der Marke, festgeschrieben wurde, ist für die Markenartikelbranche von grundlegender Bedeutung.“

Weniger positiv beurteilt man jedoch die Erhöhung der Merhwertsteuer.

Via muepe