Pirelli vs Lydia Pirelli – Reifen vs Nacktmoderatorin

Um die Internetdomains lydia-pirelli.net, lydiapirelli.net und lydia-pirelli.org stritten vor dem WIPO Schiedsgericht die italienische Pirelli & C.S.p.A. und die Domaininhaberin Annagret Kruemrey aus Deutschland.

Obwohl Pirelli Inhaber der bekannten Reifenmarke ist und die Beklagte im Verfahren keine Stellungnahme abgab, lehnte das Schiedsgericht die Übertragung der Domains ab.

Nach eigenen Recherche stellt das Schiedspanel fest:

Lydia Pirelli scheint danach der Künstlername von Annagret Kruemrey zu sein. Ein Blick in das Tagebuch und die Pressemitteilungen auf ihrer Website lassen den Schluss zu, dass Lydia Pirelli in Deutschland seit mehreren Jahren regelmässig im Fernsehen auftritt, u.a. (für kurze Zeit) als erste Nacktmoderatorin. In ihrem Tätigkeitsgebiet als TV-Unterhalterin der besonderen Art scheint die Beschwerdegegnerin ein ziemliche Bekanntheit erlangt zu haben und erfüllt damit die Voraussetzung von Paragraph 4(c)(ii) der Richtlinie.

Somit hat die Beschwerdegegnerin ein berechtigtes Interesse an den strittigen Domainnamen i.S.v. Paragraph 4(c) der Richtlinie.

(Fall Nr. D2005-0936)
Pirelli & C. S.p.A. v. Annegret Kruemrey, handelnd unter Princess Publishing

WM 2006 Marken: Der aktuelle Stand

Den aktuellen Stand im Streit um die WM 2006 Marken der FIFA liefert Markenbusiness.

Markenamt in Alicante und OLG Frankfurt beurteilen WM 2006 entgegengesetzt

Während das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Streit um eine Ferrero Wort/Bildmarke mit dem Bestandteil “WM 2006” in diesem Begriff einen beschreibenden Hinweis sah, hat das europäische Markenregister die Marken “WM 2006” und “World Cup 2006 Germany” aufgrund einer entgegengesetzten Argumentation nicht gelöscht.

VW gewinnt an Service

– jedenfalls im Domainbereich.
Vor dem WIPO Schiedsgericht hat die Volkswagen AG aus Wolfsburg nämlich die Domain vw-service.com eingeklagt.
Bisheriger Domaininhaber war Emir Ulu aus der Türkei.
Volkswagen konnte auf die weltweite Bekanntheit der Marke VW und zahlreiche Markenrechte, auch für die Türkei verweisen.

Der Beklagte gab im Verfahren keine Stellungnahme ab.

(Fall Nr.: D2005-0987)
Volkswagen AG v. Emir Ulu