Ja, und zwar der Zebrastreifen, wenn man der Marke
Kassel – Hauptstadt der Zebrastreifen
Registernummer 30442394
glauben darf.
markenrechtliches Sammelsurium
Ja, und zwar der Zebrastreifen, wenn man der Marke
Kassel – Hauptstadt der Zebrastreifen
Registernummer 30442394
glauben darf.
Auf Markenbusiness ist der 4. Teil der Serie Schutzrechte und Symbole erschienen.
Über gefälschte Medikamente und die daraus resultierenden Probleme der Pharmabranche berichtet Tallahassee.com.
Counterfeit drugs are a $32 billion-a-year headache for the pharmaceutical industry, according to a World Health Organization study. It’s getting worse and could reach $75 billion a year by 2010, according to one industry estimate.
Still, there is a long way to go. “Let’s be practical here,” he said. “It won’t get much better until China has its own intellectual property to protect.”
Die US-Pharmahersteller Eli Lilly and Company und ICOS Corporation produzieren gemeinsam das Präparat Cialis, ein Konkurrenzprodukt zu Viagra. Das in diesem Zusammenhang entstandene Unternehmen heisst passenderweise Lilly ICOS LLC. Alle drei Unternehmen traten jetzt gemeinsam vor dem WIPO Schiedsgericht als Kläger gegen den Inhaber der Domain lilly-icos.com auf.
Den klagenden Unternehmen fiel der Nachweis diverser Markenrechte nicht schwer. Die Stellungnahme des Domaineigentümers konnte das Schiedsgericht nicht von seiner gutwilligen und rechtmässigen Absicht überzeugen. Die Domain wurde auf die Lilly ICOS LLC übertragen.
(Fall Nr. D2005-1052)
Eli Lilly and Company, ICOS Corporation, and Lilly ICOS LLC v. RM-RS, LLC
Bei der Europäischen Kommission werden für Schweden folgende geschützte Ursprungsbezeichnung und geschützte geographische Angaben geführt:
Käse
Svecia
Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck
Skånsk spettkaka
Quelle: europa.eu.int
Über die Entscheidung im Markenstreit um die, im Mainzer Karneval verwendeten Begriffe Rosenmondnacht und närrisches Bermudadreieck berichtet der Main-Rheiner.
Das OLG Koblenz hatte über die Berufung des Mainzer Carneval Vereins zu entscheiden, dem das LG Koblenz die Verwendung der Begriffe wegen Verstosses gegen das Markenrecht untersagt hatte.
Ausschließlich an Rosenmontag darf der Mainzer Carneval Verein (MCV) die Begriffe “Rosenmondnacht” und “närrisches Bermudadreieck” für seine Veranstaltungen der Straßenfastnacht im Anschluss an den Rosenmontagszug unentgeltlich benutzen. Das hat das Oberlandesgericht jetzt in Koblenz entschieden. Die Gastronomen Stephan Schmelz und Dirk Seefried hatten sich beide Begriffe schützen lassen und dagegen geklagt, dass der MCV sie weiterbenutzt.