Markenbusiness berichtet über den Streit zwischen der Tennisspielerin Maria Sharapova und einer amerikanischen Filmproduktionsfirma um die Nutzung von Bildmaterial und Namen Sharapovas.
bittorent 55 Domains auf dem Prüfstand
Insgesamt 55 Domainnamen waren Gegenstand des WIPO Schiedsgerichtverfahrens zwischen der BITTORRENT Inc. aus San Francisco und der Domaininhaberin DAY NETWORKS MARKETING GmbH aus Wien.
BITTORRENT Inc. hatte die Übertragung der Domains gegen Verwechslungsfähigkeit mit der eigenen Marke begehrt. Allerdings gelang dem Unternehmen nicht der Nachweis tatsächlich ältere Markenrechte zu besitzen. Für den Bereich der Europäischen Gemeinschaft liegen die prioritären Markenrechte bei der beklagten DAY NETWORKS MARKETING GmbH. Auch der Nachweis einer sogenannten “common law” Marke auf Grund des ursprünglichen Gebrauches in den USA wurde nicht erbracht.
Die für die Übertragung der Domains notwendigen Kriterien konnten von der klagenden Partei nicht erbracht werden. Die Klage wurde daher abgewiesen.
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdegegnerin aus der Bekanntheit der Bezeichnung „BITTORRENT“ Nutzen zieht, indem sie eine grosse Menge von ähnlich lautenden Domainnamen angemeldet hat und diese in gewinnbringender Weise zu benutzen versucht. Die Beschwerdeführerin hat jedenfalls nicht nachgewiesen, dass die Beschwerdegegnerin dabei bösgläubig gehandelt hat (dies vor allem angesichts der unklaren Situation bezüglich der Markenrechte). Man kann auch nicht sagen, dass die Beschwerdegegnerin ihre Domainnamen in schikanöser Weise gebraucht; es ist an und für sich nicht unzulässig, Domainnamen als link zu anderen Sites einzusetzen. Die Beschwerdegegnerin hat die strittigen Namen schon seit geraumer Zeit als Marken eingetragen, die Beschwerdeführerin hat sich erst vor kurzem entschlossen, auch auf dem europäischen Markt aufzutreten.
Die UDPR Verfahren sind nicht dazu geeignet, um komplexe Sachverhalte abzuklären, und um Interessenabwägungen vorzunehmen – dies kann besser in einem ordentlichen Zivilverfahren wegen unlauterem Wettbewerbs entschieden werden.
Delta Airlines bekommt Tippfehlerdomain
Eine bei Domaingrabbern beliebte Variante von Tippfehlerdomain ist das Voranstellen der Buchstabenkombination www vor den eigentlichen Domainnamen. Man spekuliert dabei auf das Vergessen des Punktes, der eigentlich zwischen das Protokoll www und die Second Level Domain gehört.
Eine Tippfehlerdomain dieser Art hat die US-Fluggesellschaft Delta Airlines jetzt vor dem Schiedsgericht des NAF erstritten.
Im Verfahren um die Domain wwwdeltaairlines.com setzte sich Delta Air Lines Inc. gegen den chinesischen Inhaber der Domain durch.
(Fall Nr.: FA0510000576550)
Delta Corporate Identity, Inc. and Delta Air Lines, Inc. v. Yong Li
EU-Anwalt tadelt LG HH
Handakte berichtet über den Tadel des Generalanwalt beim EuGH zu einen Urteil des Landgerichts Hamburg im Verfahren um die Verwechslungsfähigkeit der Marken “Zirh” und “Sir”.
Der Generalanwalt beim EuGH hat ein Urteil des Landgerichts Hamburg als „nicht normal und erst recht nicht wünschenswert“ kritisiert. Wenn deutsche Richter erkennbar von Gemeinschaftsrecht abrückten, hätten sie zuvor ihre abweichende Ansicht stets Europas obersten Richtern vorzulegen.
Die hanseatischen Richter hatten die EU-Marke „Zirh“ und die in deutscher Sprache gleich auszusprechenden Marke „Sir“ zum Verwechseln ähnlich befunden.
Damit urteilten sie ganz anders als ihre Luxemburger Kollegen vom Europäischen Gericht Erster Instanz (EuG) noch wenige Monate zuvor.
Quelle: Handelsblatt
Wirtschaftskriminalität – Manager liegen vorn
Spiegel online berichtet über eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) und der Universität Halle-Wittenberg zum Thema Wirtschaftskriminalität in Unternehmen.
Rund 46 Prozent der deutschen Unternehmen seien 2004 und 2003 von Wirtschaftskriminalität betroffen. In fast 30 Prozent der Fälle wird unterschlagen,..
23 Prozent der Delikte seien Betrugsfälle, bei 13 Prozent geht es um Industriespionage oder Produktpiraterie. Für die Studie wurden Verantwortliche für Kriminalprävention von 3634 Unternehmen befragt, darunter waren 400 deutsche Firmen.
“Jede vierte Straftat in einem Unternehmen weltweit – in Deutschland sogar fast jede dritte – wird von einem Mitarbeiter aus dem Top-Management begangen”, heißt es in der Untersuchung.
EU: geschützte Ursprungsbezeichnungen Irland
Bei der Europäischen Kommission werden für Irland folgende geschützte Ursprungsbezeichnung und geschützte geographische Angaben geführt:
Käse
Imokilly Regato
Fleischerzeugnisse
Timoleague Brown Pudding
Frische Fische, Weich-und Schlalentiere sowie Erzeugnisse hieraus
Clare Island salmon
Quelle: europa.eu.int