WIPO-Verfahren not that easy

Unterschiedliche Erfahrungen musste die Easygroup IP Licensing Limited aus London vor dem Schiedsgericht der WIPO machen.

Während man sich im Verfahren um die Domain easyhote.com gegen den Domaininhaber aus Korea durchsetzen konnte, verwehrte das Schiedsgericht die Übertragung der Domain easyhotel.ch.

(Fall Nr.: D2005-0949)
Easygroup IP Licensing Limited v. AHN

(Fall Nr.: DCH2005-0019)
EasyGroup IP Licensing Ltd v. Pascal de Vries

Markenverband begrüßt Durchsetzungsgesetz für geistiges Eigentum

Per Pressemitteilung nimmt der Markenverband Stellung zur Ankündigung des Bundesjustizministeriums, in Kürze den Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vorzulegen.

„Die Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ist überfällig. Schon jetzt dürfte die Umsetzungsfrist bis zum 29. April 2006 kaum noch einzuhalten sein. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, daß es im weiteren Gesetzgebungsprozeß nicht zu Verzögerungen kommt“, so Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes.

Das Umsetzungsgesetz sieht für Schutzrechtsverletzungen Erleichterungen bei der Beweisführung, der Schadensberechnung und der – im Prozeß besonders bedeutsamen – Auskunftspflichten gegenüber dem Verletzten vor. Darüber hinaus soll die Vernichtung von durch die Zollbehörden beschlagnahmter Piraterieware erleichtert werden.

Kein Oscar nach Korea

Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences hat sich bei der Verteidigung ihrer Marken vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO durchgesetzt.

Im Schiedsverfahren um die Domain academyawards.net konnte die Academy auf Basis ihrer internationalen Markenrechte an der Bezeichnung ACADEMY AWARDS die Übertragung der Domain erwirken.

Die Academy Awards auch bekannt als Oscar werden alljährlich für herausragende Leistungen in der Filmindustrie vergeben.

(Fall Nr.: D2005-1063)
Academy of Motion Picture Arts and Sciences v. This Name Is For Sale

Perfume Bay und eBay nicht verwechslungsfähig

Auctionwire berichtet über die Entscheidung des U.S. Court of Appeal for the Ninth Circuit im zwei Jahre dauernden Rechtsstreit zwischen eBay Inc. und Perfume Bay Inc. um die Nutzung der Domain www.perfumebay.com.
Das Gericht hat entschieden, dass die Namen eBay und Perfume Bay nicht verwechslungsfähig sind. Perfume Bay kann den eigenen Namen uneingeschränkt nutzen.