HorstBox

Ein neues Produkt stellt die Firma D-Link vor: die HorstBox. (siehe auch Bericht bei Golem)
Horst ist zwar ein gängiger Vorname, aber in der IT auch eine übliche Bezeichnung für den “weniger verständigen User”.
Insofern assoziiert der Name schon eine gewisse Bedienerfreundlichkeit.

Die Marke HORST-BOX befindet sich als deutsche Marke (Registernummer 30563652) und Europäische Gemeinschaftsmarke (Anmeldenummer 4796918) in Anmeldung. Die Anmeldung der deutschen Marke erfolgte am 28. Oktober 2005.

Ob eine gewisse “Nähe” zur Marke FRITZ Box (Registernummer 30423109) der AVM Computersysteme Vertriebs GmbH aus Berlin beabsichtigt war, ist leider nicht bekannt.

Danke an Till für den Hinweis.

Lindgren Marken übertragen

Insgesamt vier Marken sind von der IdunaFilm GmbH Produktionsgesellschaft & Co. aus Unterföhring an die Saltkrakan AB aus Lidingö, Schweden übertragen worden.
Die Saltkrakan AB verwaltet die Urheberrechte der schwedischen Schriftstellerin Astrid Lindgren.
Die Übertragung wurde von DPMA in der ersten Kalenderwoche veröffentlicht.

Folgende Marken wurden übertragen:

397 33 555
fifi

397 33 556
pippi

397 53 859

397 54 594

Quelle: DPMA

REWE übernimmt Markenportfolio

Die REWE-Zentral AG hat ein zwölf Marken umfassendes Markenportfolio von der Brand Scout GmbH aus Wehrheim übernommen.
Die Übertragung wurde vom DPMA am 05. Januar 2006 veröffentlicht.

Im einzelnen umfasst das Markenportfolio:

1 117 562
chicé
Nizzaklasse: 03

399 24 720
auraté
Nizzaklasse: 03

399 74 750
Keyté
Nizzaklasse: 03

300 50 806
Diätwell
Nizzaklassen: 05, 29, 30, 32

300 70 169

Nizzaklassen: 03, 05

301 21 825
Chicé
Nizzaklassen: 05, 08, 10

301 35 772
Chicé
Nizzaklasse: 26

301 67 795

Nizzaklasse: 03, 05, 10, 25, 29, 30, 32

302 09 653
SenaVital
Nizzaklassen: 03, 05, 10

302 51 136
PHC 3
Nizzaklasse: 03

303 11 645
chicù
Nizzaklassen: 03, 14, 18, 21, 25

303 63 385
PHC 3
Nizzaklassen: 03, 09, 11, 26

Quelle: DPMA

Thema 3D-Marken

Markenbusiness interviewt Rechtsanwalt Andreas Bothe, Partner bei Anwaltskanzlei Lovells in Hamburg.

Formmarken sind im Trend. Doch Markenämter und Gerichte verwehren häufig den Designschutz über das Markenrecht. Zuletzt lehnten die Juristen Markenschutz für die Flaschenform von Almdudler ab. Auch Corona begehrt Markenschutz für seine Flaschenform. Der Autobauer Porsche hingegen konnte neben dem berühmten Modell 911 auch das wesentlich jüngere Design der Baureihe Boxster für sich schützen. Fest steht, dass dies nicht die letzte Entscheidung zu 3D-Marken sein wird.