Evian und REVIAN`s verwechslungsfähig?

Die Société Anonyme des Eaux Minérales d’Evian aus Frankreich, Inhaberin der Marke EVIAN hat Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM eingereicht. (Rechtssache T-407/05)

Die Klägerin hatte auf Basis ihrer EVIAN Marke der Eintragung der Marke “REVIAN’s” in gold, schwarz und weiß für Waren der Klasse 33 (Wein und Schaumwein) der A. Racke GmbH & Co. OHG aus Bingen (Anmeldung Nr. 945 758) widersprochen.

Der Widerspruch wurde vom HABM und der daraufhin angerufenen Beschwerdekammer zurückgewiesen.

Die Aufhebung dieser Entscheidung begehrt die Klägerin mit der jetzt angestrengten Klage vor dem Europäischen Gericht erster Instanz.

Löschungsanträge (02/2006)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der Kalenderwoche 02 ein Löschungsantrag veröffentlicht:

792 692
VARIO
Nizzaklasse: 20

302 01 015
urban classics
Nizzaklassen: 06, 19, 20

302 52 769
119 E
Nizzaklassen: 06, 09, 37

302 52 772
119
Nizzaklassen: 06, 09, 37

302 53 521
131
Nizzaklassen: 06, 09, 37

302 53 524
137
Nizzaklassen: 06, 09, 37

302 53 526
442
Nizzaklassen: 06, 09, 37

304 15 500
tricom
Nizzaklassen: 35, 36, 38

304 51 348
markclip
Nizzaklassen: 16, 35

305 11 214
Kerzenscheune
Nizzaklassen: 16, 20, 21, 24, 41, 43

305 16 366
divacon
Nizzaklassen: 09, 38, 42

Quelle: DPMA

GfK AG vs. HABM

Die GfK AG aus Nürnberg ist mit ihrer Klage gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM vor dem Europäischen Gericht erster Instanz gescheitert. (Rechtssache T-135/04)

Die Klägerin hatte mit ihrer Klage die Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Februar 2004 (Sache R 327/2003-1) über den von der Inhaberin einer deutschen Bildmarke, die aus dem Wortbestandteil “BUS” und einem Bild aus drei verschlungenen Dreiecken besteht, gegen die Eintragung der Gemeinschaftswortmarke Online Bus für Dienstleistungen der Klasse 35 erhobenen Widerspruch begehrt.