Spitznamen-Marken gelöscht

Die nachfolgenden Marken für die bekannten Spitznamen von Nadja Abd el Farrag und Nationalspieler Sebastian Deisler sind nach Abschluss des Löschungsverfahrens in der 17. Kalenderwoche aus dem Markenregister des DPMA gelöscht worden. Beide Marken befanden sich nicht im Besitz der Prominenten.

398 68 777
naddel
Nizzaklassen: 09, 35, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 67 557
BASTI FANTASTI
Nizzaklassen: 12, 30, 38
Verfall (§ 49 MarkenG)

Quelle: DPMA

Eintracht Frankfurt schlägt Bayern 11:10

Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes gewinnt Eintracht Frankfurt gegen den FC Bayern München mit elf zu zehn eingetragenen Marken. Hoffentlich ist der knappe Ausgang ein gutes Omen für ein spannendes Finale!

39829759
eintacht

11 Markeneinträge für die Inhaber Eintracht Frankfurt e.V. und die Eintracht Frankfurt Fußball AG.

DT1006562
bayern münchen

10 Markeneinträge für die Inhaber FC Bayern München e.V. und FC Bayern München AG.

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Michael Jacksons Logo versteigert

Die Wort-/Bildmarke MJ (Registernummer: 30079355) ist nach Berichten von Chart-King.de versteigert worden.

mj

Die Marke war im Jahr 2001 von der MJ net.entertainment AG aus Frankfurt am Main angemeldet worden. Beansprucht wird Schutz in den Nizzaklassen 03, 09, 12, 14, 15, 16, 18, 21, 24, 25, 28, 30, 32, 35, 38, 41 und 42.

Seit der 16. Kalenderwoche des Jahres 2003 unterlag die Marke einer Verfügungsbeschränkung im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmassnahme.

Bei der Versteigerung soll die Marke für 85.000 EUR den Besitzer gewechselt haben.

Markenverband zur BGH-Entscheidung

Der Markenverband begrüßt die Entscheidung des BGH ausdrücklich. Zu Recht hat das Gericht diesem Versuch, Sprachmonopole für freihaltungsbedürftige Begriffe zu errichten, eine Absage erteilt. „Die Entscheidung trägt wesentlich zur Rechtssicherheit und zum Rechtsfrieden bei und gibt Unternehmen den notwendigen Freiraum, um unter Hinweis auf das in wenigen Wochen stattfindende Fußballfest in ihrer Werbung Bezug zu nehmen“, so Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes in einer ersten Bewertung.
Für die Marke „WM 2006“, deren teilweise Löschung der BGH ebenfalls endgültig bestätigt hat, muß das Bundespatentgericht nun noch prüfen, ob sich unter den verbliebenen angemeldeten Waren und Dienstleistungen solche befinden, bei denen der Verbraucher oder die sonstigen angesprochenen Verkehrskreise mit „WM 2006“ nicht die Fußballweltmeisterschaft verbinden. In diesen Fällen dürfte und müßte das Bundespatentgericht von einer Löschung der Marke absehen.

Der Markenverband geht aber davon aus, daß zumindest in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle diese Prüfung ebenfalls zu einer Löschung der Marke führen wird.

via Markenbusiness