Registernummer: 683 622
Anmeldedatum: 08.02.1955
Nizzaklasse: 33
Waren: Schaumweine
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
markenrechtliches Sammelsurium
Registernummer: 683 622
Anmeldedatum: 08.02.1955
Nizzaklasse: 33
Waren: Schaumweine
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
In Österreich regt sich Widerstand der Nachkommen Ludwig Wittgensteins gegen die Namensgebung der geplanten Elite-Universität.
Der ORF berichtet:
Die Nachkommen von Ludwig Wittgenstein verwehren sich gegen die ungefragte Verwendung ihres Namens für die in Gugging geplante Elite-Uni, die laut Regierung “Wittgenstein Institute of Technology” heißen soll.
Der Carl Heymanns Verlag kündigt das 4. Kölner Symposium zum Marken- und Wettbewerbsrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer, Universität Konstanz und RiBGH a.D. Prof. Dr. Otto Teplitzky, Köln an.
Termin: 09.03.2006 – 10.03.2006
Zeit: 09.00-17.30
Ort: Köln
Inhalt: Der diesjährige Schwerpunkt des Kölner Symposiums zum Marken- und Wettbewerbsrecht liegt auf der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in das deutsche Recht.
Zum Programm
Das Handelsblatt berichtet über die Abmahnungen die eBay Händlern drohen, die Waren der US-Bekleidungsmarke Abercrombie & Fitch verkaufen.
Was den offenbar Ahnungslosen entgangen ist: Mit dem Verkauf der begehrten T-Shirts haben sie sich gründlich im internationalen Markenrecht verheddert. „Solange ein Markenhersteller seine Ware nicht in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum vertreibt, kann er dort den Handel mit seinen Artikeln unterbinden“, erläutert Jörg Dittrich, Rechtsanwalt bei der auf Ebay-Fragen spezialisierten Kanzlei Schlömer & Sperl. Wer sich als Händler den Verkauf solcher Markenartikel nicht direkt beim Hersteller autorisieren lässt, riskiere eine Abmahnung.
Die World Intellectual Property Organization WIPO teilt mit, dass Kroatien dem Wiener Abkommen zur Klassifizierung von grafischen Elementen beigetreten ist.
Die Wiener Klassifizierung wird in Kroatien am 09. Mai in Kraft treten.
Quelle: WIPO
Der Kölner Stadt Anzeiger berichtet über den Sieg der FIFA über den Versteigerer der WM-Auslosungs-Loszettel.
Die FIFA berief sich auf ihr Markenrecht, um die Versteigerung der Lose zu unterbinden.
Die FIFA hatte gegen den Magdeburger eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der er die bei der Ziehung der WM-Gruppen in Leipzig verwendeten Lose über das Auktionshaus Ebay nicht weiter verkaufen durfte. Dagegen hatte er Widerspruch eingelegt. Dieser sei jedoch am Donnerstag vom Landgericht in Köln abgeschmettert worden, sagte Blume der Nachrichtenagentur ddp. Damit dürfe er die Lose nicht weiter verkaufen.