Die ARD hat im Rechtsstreit um die Domain wahltipp.de eine kostspielige Niederlage erlitten.
Auf Basis der Wortmarke ARD-Wahltipp (Registernummer: 30446440) hatte die ARD einen Unterlassungsanspruch durchsetzen wollen.
Ausführlicher Bericht zum Verfahren bei Golem.
Die Marke genießt mit Priorität vom 10.08.2004 Schutz in den Nizzaklassen 36, 41 und 42.
Beansprucht werden die Dienstleistungen:
36: Dienstleistungen im Bereich des Versicherungs- und Finanzwesens; Grundstücks- und Hausverwaltung; Vermögensverwaltung; Immobilien- und Hypothekenvermittlung; Leasing; Ausgabe von Kredit-, Telefon- und Geldkarten sowie von Kundenkarten im Scheckkartenformat mit Zahlungs- und/oder Kreditkartenfunktion; Telebanking; Abwicklung der mittels Kundenkarten getätigten Zahlungen; Vermittlung von Krediten; Vermittlung von Versicherungen
41: Unterhaltung durch Hörfunk- und Fernsehsendungen/-programme; Film-, Ton- Video- und Fernsehproduktion; Musikdarbietungen; Veröffentlichung und Herausgabe von elektronisch wiedergebbaren Text-, Grafik-, Bild- und Toninformationen, die über Datennetze abrufbar sind; Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen; Durchführung von Konzert-, Theater- und Unterhaltungsveranstaltungen, von Konferenzen, Tagungen, Seminaren, Lehrgängen, Symposien, Ausstellungen für kulturelle und Unterrichtszwecke und Vorträgen; Veranstaltung von Sportwettbewerben; Veranstaltung von Lotterien
42: Datenverwaltung auf Servern; Design von Home-Pages und Web-Seiten, Konzeptionierung von Web-Seiten; redaktionelle Betreuung von Internetauftritten; Entwurf und Entwicklung von Computersoftware; Dienstleistungen einer Datenbank; Vermittlung und Vermietung von Zugriffszeiten zu Datenbanken
Dass der prägende und unterscheidungskräftige Teil der ARD-Marke der Bestandteil ARD ist, scheint eigentlich offensichtlich. Insofern muss man sich schon fragen wo hier der Sinn zu finden sein soll. Für die Kosten des Rechtsstreit hätte man deutlich mehr als nur diese Domain KAUFEN können.
Woher allerdings der Autor auf die zu zahlenden 50.000 EUR kommt, ist sehr fraglich. Dass Streitwert gleich Schadenersatz ist, stellt ja einen beliebten Irrtum dar. Ausser einer knalligen Headline kann ich für dieses Detail keinen Grund entdecken.