Auf Markenbusiness kommentiert RA Karsten Prehm die Entscheidung des EuGH (C-421/04) zur Eintragungsfähigkeit des Kennzeichens MATRATZEN als spanische Wortmarke für die Ware Matratzen.
Raimund Lutz wird neuer Präsident des BPat
Raimund Lutz heisst der neue Präsident des Bundespatentgerichts.
Mit einem Festakt im Nymphenburger Schloss hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den mit Ablauf des Monats April in den Ruhestand eintretenden Dr. Landfermann geehrt und den neuen Präsidenten Lutz in sein Amt eingeführt.
Zypries würdigte den scheidenden Präsidenten Dr. Landfermann als ausgewiesenen Fachmann und geachteten Repräsentanten des deutschen und europäischen Patentrechts. „Sie haben stets die Interessen der Erfinder im Blick gehabt und sich für einen effizienten und unbürokratischen Patentrechtsschutz eingesetzt – auch und gerade, wenn aus Brüssel Vorschläge kamen, die diesem Ziel abträglich schienen.
Auch Raimund Lutz begann seine Laufbahn als Richter und Staatsanwalt in München, bevor er 1986 für knapp drei Jahre im Wege der Abordnung erstmals im Bundesministerium der Justiz im Bereich Patent- und Markenrecht tätig wurde. Im Januar 1989 übernahm er leitende Aufgaben im Deutschen Patentamt. Im Herbst 1999 kehrte er als Leiter des Referats für Patent- und Geschmacksmusterrecht ins Bundesministerium der Justiz zurück, seit Februar 2000 leitet Lutz die für den Schutz des geistigen Eigentums zuständige Unterabteilung.
HABM: Recherchebericht
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt informiert über Veränderung bei der Zustellung des Rechercheberichtes für Anmelder von Gemeinschaftsmarken.
Derzeit wird die in §39, Abs. 6 der Gemeinschaftsmarkenverordnung festgelegte Monatsfrist zwischen Veröffentlichung der Anmeldung und Versand der Rechercheberichte nicht eingehalten.
Die Monatsfrist soll Anmeldern die Möglichkeit geben ihre Anmeldung nach Sichtung des Rechercheberichtes zurückzuziehen. Von dieser Möglichkeit wird jedoch kaum Gebrauch gemacht, so dass das Harmonisierungsamt die frühere Veröffentlichung der Anmeldungen im Sinne aller Nutzer des Systems der Gemeinschaftsmarken vorzieht.
Quelle: HABM
EU: Markenpiraten in den Knast?
Heise berichtet über die Pläne der EU-Kommission Verletzungen von Urheber-, Patent- und Markenrechten künftig strafrechtlich verfolgbar zu machen.
Im Raum stehen Geldstrafen im sechsstelligen Eurobereich oder mehrjährige Haftstrafen.
Justizkommissar Franco Frattini sieht den neuen Vorschlag hauptsächlich als strafrechtliche Ergänzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Produktpiraterie in Europa. “Die Annäherung der einschlägigen Strafvorschriften der Mitgliedstaaten ist eine Mindestvoraussetzung, um gemeinsam dieses Übel an der Wurzel packen zu können, das unseren Volkswirtschaften schweren Schaden zufügt.” Produktnachahmung und -piraterie seien häufig lukrativer als andere illegale Geschäfte und würden bislang noch nicht ausreichend streng geahndet.
Streit um TOMMYLAND
In den USA streiten sich Rockmusiker Tommy Lee und die Tommy Hilfiger Licensing, Inc. um der Markenanmeldung TOMMYLAND.
Tommy Lee hatte die Marke, die vom US Patent & Trademark Office unter der Serial Number 78558908 geführt wird am im Februar 2005 für Waren der Nizzaklasse 25 (Bekleidung, Schuhwaren, Kopfbedeckungen) angemeldet.
Tommy Hilfiger Licensing, Inc. ist Inhaberin diverser TOMMY Wortmarken.
Quelle: USPTO
DPMA: Broschüre zum Designschutz
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat eine Broschüre mit grundsätzlichen Informationen zum Geschmacksmuster veröffentlicht.
Inhalt
Das Deutsche Patent – und Markenamt – Dienstleister für Wirtschaft und Industrie
Lange Tradition des Designschutzes in Deutschland
Design als Wirtschaftsfaktor
Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden?
Wann kann ein Design als Geschmacksmuster geschützt werden?
Wie schützen Sie Ihr Design?
Wie melden Sie ein Geschmacksmuster an?
Was ist eine Priorität?
Welche Rechte gibt Ihnen ein Geschmacksmuster?
Schutzdauer
Recherche
Was kostet ein Geschmacksmuster?
Haben Sie noch Fragen?
Adressen und wichtige Rufnummern
Die Broschüre ist im PDF-Format (12 Seiten) auf der Website des DPMA verfügbar.
Quelle: DPMA