Eintracht Frankfurt schlägt Bayern 11:10

Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes gewinnt Eintracht Frankfurt gegen den FC Bayern München mit elf zu zehn eingetragenen Marken. Hoffentlich ist der knappe Ausgang ein gutes Omen für ein spannendes Finale!

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11 Markeneinträge für die Inhaber Eintracht Frankfurt e.V. und die Eintracht Frankfurt Fußball AG.

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10 Markeneinträge für die Inhaber FC Bayern München e.V. und FC Bayern München AG.

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Michael Jacksons Logo versteigert

Die Wort-/Bildmarke MJ (Registernummer: 30079355) ist nach Berichten von Chart-King.de versteigert worden.

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Die Marke war im Jahr 2001 von der MJ net.entertainment AG aus Frankfurt am Main angemeldet worden. Beansprucht wird Schutz in den Nizzaklassen 03, 09, 12, 14, 15, 16, 18, 21, 24, 25, 28, 30, 32, 35, 38, 41 und 42.

Seit der 16. Kalenderwoche des Jahres 2003 unterlag die Marke einer Verfügungsbeschränkung im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmassnahme.

Bei der Versteigerung soll die Marke für 85.000 EUR den Besitzer gewechselt haben.

Markenverband zur BGH-Entscheidung

Der Markenverband begrüßt die Entscheidung des BGH ausdrücklich. Zu Recht hat das Gericht diesem Versuch, Sprachmonopole für freihaltungsbedürftige Begriffe zu errichten, eine Absage erteilt. „Die Entscheidung trägt wesentlich zur Rechtssicherheit und zum Rechtsfrieden bei und gibt Unternehmen den notwendigen Freiraum, um unter Hinweis auf das in wenigen Wochen stattfindende Fußballfest in ihrer Werbung Bezug zu nehmen“, so Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes in einer ersten Bewertung.
Für die Marke „WM 2006“, deren teilweise Löschung der BGH ebenfalls endgültig bestätigt hat, muß das Bundespatentgericht nun noch prüfen, ob sich unter den verbliebenen angemeldeten Waren und Dienstleistungen solche befinden, bei denen der Verbraucher oder die sonstigen angesprochenen Verkehrskreise mit „WM 2006“ nicht die Fußballweltmeisterschaft verbinden. In diesen Fällen dürfte und müßte das Bundespatentgericht von einer Löschung der Marke absehen.

Der Markenverband geht aber davon aus, daß zumindest in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle diese Prüfung ebenfalls zu einer Löschung der Marke führen wird.

via Markenbusiness

Etwas andere Ansicht zur “WM 2006”

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz sieht in der gestrigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes eine schwere Schlappe der FIFA. In einer Pressemitteilung äussert sich RA Jan Krekel.

“Für Unternehmen, die das Großereignis als Werbeplattform nutzen wollen, bedeutet das: Von heute an können sie ´Fußball-WM 2006´ auf ihre Produkte drucken oder zum Anpreisen von Dienstleistungen nutzen, ohne dass die Fifa sie gestützt auf deutsches Markenrecht daran hindern kann”, erklärt Jan Krekel von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz in München.

Ganz frei ist der Weg für die Werbetreibenden allerdings nicht.
Denn die Fifa kann sich nach wie vor auf europäische Gemeinschaftsmarken berufen. Sie stehen gleichberechtigt neben deutschen Marken. “Allerdings werden die deutschen Gerichte die Haltung des BGH zu den Marken der Fifa wohl berücksichtigen und den Schutzbereich der Gemeinschaftsmarken entsprechend eng auslegen”, meint Krekel. Im Ergebnis sind die Werbetreibenden in Deutschland seit heute jedenfalls im Vorteil.