Markenverband warnt vor Produktpiraterie

Markenbusiness berichtet über die Warnung des Markenverbands vor Produktpiraterie im Internet.

Wer Markenware im Internet ersteigert, der kauft nicht immer das Original. Auktionshäuser wie ebay sind heute ein zentraler Umschlagsplatz für gefälschte Labelware. Darauf machen der Markenverband und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) aufmerksam. Von führenden Versteigerungsplattformen fordern sie deshalb ein strikteres Vorgehen gegen Produktpiraterie. Verbraucher rufen sie dazu auf, Nachahmungen ganz einfach zu boykottieren.

Telekom gewinnt musicload-Domains

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization hat die Deutsche Telekom AG die Domains musicload.cc und wwwmusicload.com erstritten.

Der Name der Musicload Plattform ist durch zwei Europäische Gemeinschaftsmarken für diverse Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt.

Der in den USA ansässige Domaininhaber gab im Verfahren keine Stellungnahme ab.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.

(Fall Nr.: D2005-1340)
Deutsche Telekom AG v. Jürgen Müller

Herr Rossi: T-Shirts für 4000 EUR

Die spanische PRECISPORT S.L. vermarktet, nach Auskunft ihrer Münchner Anwälte, weltweit die Rechte des italienischen Motorradrennfahrers Valentino Rossi.
Der mehrfache Weltmeister ist persönlich Inhaber diverser Marken unter anderem gehören ihm die nachfolgenden Europäischen Gemeinschaftsmarken:

4734505

Nizzaklassen: 14, 35, 38
Status: Angemeldet

3636859

Nizzaklassen: 09, 12, 16, 18, 25, 28
Status: Widerspruch erhoben

Im Auftrag der PRECISPORT hat die Anwaltskanzlei jetzt Frau Ursula Behr wegen der Verwendung der Marke Valentino Rossi abgemahnt. Frau Behr hatte selbstentworfene T-Shirts mit der Beschreibung “T-Shirt VALENTINO ROSSI Originell” bei eBay angeboten.
Bis hierhin ist der Vorgang definitiv sehr ärgerlich, sicherlich vermeidbar aber leider auch deutscher Internetalltag.
Ungewöhnlich und bemerkenswert sind allerdings der mit 150.000 EUR angesetzte Streitwert und die Hinzuziehung eines externen Patentanwaltes, was die Kostennote der Kanzlei auf beachtliche 4141.- EUR inkl. MwSt. und Post-und Telekommunikationspauschale aufbläht.

Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der einzigen eingetragenen Valentino Rossi Marke um eine Wort-/Bildmarke mit nicht unerheblichem grafischem Anteil handelt, die zudem noch durch drei verschiedene Widerspruchsverfahren belastet ist, Herr Rossi ganz gewiss ein weltberühmter Sportler, aber wohl kaum eine marktrelevante Bekleidungsmarke ist, die Hinzuziehung eines PA sicherlich rechtens, aber für einen Markenrechtsexperten wohl kaum notwendig ist, das abmahnende Unternehmen nicht Markeninhaber ist und der zugrunde gelegte Streitwert lapidar als “am untersten Ende des Angemessenen liegend” bezeichnet wird, bleibt bei dieser Abmahnung ein übler Beigeschmack zurück.
Die Geschmackspalette könnte hier, je nach Empfindsamkeit, von mangelndem Fingerspitzengefühl über handwerklichen Pfusch bis hin zu Gebührenschinderei reichen.

via Mein-Parteibuch