Die spanische PRECISPORT S.L. vermarktet, nach Auskunft ihrer Münchner Anwälte, weltweit die Rechte des italienischen Motorradrennfahrers Valentino Rossi.
Der mehrfache Weltmeister ist persönlich Inhaber diverser Marken unter anderem gehören ihm die nachfolgenden Europäischen Gemeinschaftsmarken:
4734505
Nizzaklassen: 14, 35, 38
Status: Angemeldet
3636859
Nizzaklassen: 09, 12, 16, 18, 25, 28
Status: Widerspruch erhoben
Im Auftrag der PRECISPORT hat die Anwaltskanzlei jetzt Frau Ursula Behr wegen der Verwendung der Marke Valentino Rossi abgemahnt. Frau Behr hatte selbstentworfene T-Shirts mit der Beschreibung “T-Shirt VALENTINO ROSSI Originell” bei eBay angeboten.
Bis hierhin ist der Vorgang definitiv sehr ärgerlich, sicherlich vermeidbar aber leider auch deutscher Internetalltag.
Ungewöhnlich und bemerkenswert sind allerdings der mit 150.000 EUR angesetzte Streitwert und die Hinzuziehung eines externen Patentanwaltes, was die Kostennote der Kanzlei auf beachtliche 4141.- EUR inkl. MwSt. und Post-und Telekommunikationspauschale aufbläht.
Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der einzigen eingetragenen Valentino Rossi Marke um eine Wort-/Bildmarke mit nicht unerheblichem grafischem Anteil handelt, die zudem noch durch drei verschiedene Widerspruchsverfahren belastet ist, Herr Rossi ganz gewiss ein weltberühmter Sportler, aber wohl kaum eine marktrelevante Bekleidungsmarke ist, die Hinzuziehung eines PA sicherlich rechtens, aber für einen Markenrechtsexperten wohl kaum notwendig ist, das abmahnende Unternehmen nicht Markeninhaber ist und der zugrunde gelegte Streitwert lapidar als “am untersten Ende des Angemessenen liegend” bezeichnet wird, bleibt bei dieser Abmahnung ein übler Beigeschmack zurück.
Die Geschmackspalette könnte hier, je nach Empfindsamkeit, von mangelndem Fingerspitzengefühl über handwerklichen Pfusch bis hin zu Gebührenschinderei reichen.
via Mein-Parteibuch