Fundstück des Tages

Wortmarkenanmeldung (Aktenzeichen: 305118005 )

Wozu Tierversuche? Es gibt doch Raucher?

Leitklasse: 25
Klassen: 16; 21; 25
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Druckereierzeugnisse, Aufkleber und Etiketten aus Papier; Waren aus Glas, Porzellan und Steingut für Haushalt und Küche; Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
Anmeldetag: 01.03.2005
Nicht-Schutzgrund: nicht uscheidkr.M. (8 Abs.2 Nr.1)
Nichtschutz Begründung: ironisierender Werbegag
Letzter Verfahrensstand: Zurückweisung durch Erstprüfer-1-beschluss

AUDI klagt für Vorsprung durch Technik

In der Rechtssache T-70/06 hat die AUDI AG aus Ingolstadt beim Europäischen Gericht erster Instanz Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eingereicht.

AUDI hatte die Wortmarke “Vorsprung durch Technik” für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 12, 14, 16, 18, 25, 28, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43 und 45 (Anmeldung Nr. 3 016 292) als Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet.
Die Anmeldung war von Harmonisierungsamt teilweise zurückgewiesen worden. Die daraufhin eingelegte Beschwerde wurde von der Beschwerdekammer teilweise zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung richtet sich die nunmehr angestrengt Klage.

AUDI begründet die Klage wie folgt:

Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die angemeldete Marke eine hinreichende Unterscheidungskraft aufweise und die angefochtene Entscheidung keine Feststellungen zu den maßgeblichen Verkehrskreisen enthalte.

Google erstreitet Domain

Der Suchmaschinenkonzern Google Inc. aus Mountain View in Kalifornien hat vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forum die Domain googlepack.com eingeklagt.

Google Inc. ist Inhaber der weltbekannten Google Marke, die in den USA und auch international registriert ist.

Das Schiedsgericht ordnete wegen der erwiesenen Böswilligkeit des Domaininhabers bei Registrierung und Nutzung der Domain die Übertragung der strittigen Domain an.

Claim Number: FA0603000669285
Google Inc. v. Shalendra Chhabra

Löschungen nach Widerspruch 02 (18/2006)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht. Die Löschungen wurden vom DPMA in der 18. Kalenderwoche veröffentlicht:

303 39 623
Bio sanin
Nizzaklassen: 05, 29, 30

303 44 511
PalmGear
Nizzaklassen: 09, 38, 42

303 53 597
ONCAMAB
Nizzaklasse: 05

303 53 606
XONLERA
Nizzaklasse: 05

304 14 914
Surf Control
Nizzaklassen: 09, 16, 35, 36, 38, 42

304 29 942
BOARDERKING
Nizzaklassen: 24, 25, 28

304 64 004
Comte
Nizzaklasse: 25

Quelle: DPMA