Porsche AG bremst Domaingrabber aus

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization hat die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG aus Stuttgart die Domains porsche-china.com und porschechina.com gewonnen.

Für die bekannte Sportwagenmarke existieren zahlreiche nationale und internationale Markeneinträge. Die Marke ist auch in China, dem Heimatland des Domaininhabers mit Priorität vor dessen Domainregistrierung eingetragen.

Der Domainhaber gab im Verfahren keine Stellungnahme ab.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2006-0257)
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG v. feng feng / no

Whisky-Domain kehrt aus Kenia zurück

Der schottische Whiskyproduzent William Grant & Sons Limited aus Dufftown hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization die Domain glenfiddichscotch.com erstritten.

Glenfiddich ist eine der bekanntesten Premiummarken für Scotch Whisky und durch diverse Markenregistrierungen geschützt. Seit 1967 besteht auch der Markenschutz in Kenia, dem Heimatland des Inhabers der umstrittenen Domain.

Der Domaininhaber gab im Verfahren keinerlei Stellungnahme ab.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2006-0304)
William Grant & Sons Limited v. Spiral Matrix

BPat: Der Kleine Eisbär

32 W (pat) 269/03

MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz: „Der kleine Eisbär“
1. Wortzeichen, die nach Art eines Phantasietitels gebildet sind, sind einem Markenschutz grundsätzlich auch insoweit zugänglich, als die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können.

2. Ob eine Wortmarke in diesem Sinne Phantasiecharakter aufweist, kann nur anhand der konkreten Gestaltung der Marke beurteilt werden.

3. „Der kleine Eisbär“ u. a. schutzfähig für bespielte Datenträger, belichtete Filme und Druckereierzeugnisse.

Quelle: Bundespatentgericht