BGH: SmartKey vs. KOBIL Smart Key

Der Bundesgerichtshof urteilte in Rechtsstreit (I ZR 109/03) zur Verwechslungsgefahr zwischen den Marken SmartKey und KOBIL Smart Key:

MarkenG § 15 Abs. 2
Zwischen der für eine Computer-Software, mit der Textbausteine und Makros erstellt und verwaltet werden können, verwendeten Bezeichnung “SmartKey” und der Bezeichnung “KOBIL Smart Key” für eine Computer-Software zur Verwaltung von Schlüsseln zum Signieren und Verschlüsseln besteht keine Vewechslungsgefahr.

Quelle: Bundesgerichtshof

Markenstress für ODDSET?

Der Spiegel berichtet über die Löschung der Wortmarke ODDSET (Registernummer: 39961106).

In der 32. Kalenderwoche 2004 wurde gegen die Marke ein Löschungsantrag eingereicht. Nach Informationen des Spiegel hat das Deutsche Patent- und Markenamt diesen Antrag inzwischen stattgegeben. Dieser Beschluss ist jedoch noch nicht veröffentlicht und auch noch nicht rechtskräftig.

[…] die Marke “Oddset” für die Waren- und Dienstleistungsgruppe gelöscht, die unter anderem Druckereierzeugnisse und die Veranstaltung von Glücksspielen umfasst. Der Freistaat Bayern als Inhaber der Marke hatte ausgeführt, “Oddset” sei ein “Phantasiebegriff” und damit schutzfähig. Dem widersprach das DPMA. Oddset habe nur “einen beschreibenden Begriffsgehalt”, weil der Begriff aus den englischen Wörtern “odds” für “Gewinnchancen” und “set” für “festgelegt” zusammengesetzt sei.