MarkenR Nr. 05/2006

Inhaltsübersicht MarkenR Nr. 5 Mai 2006

Aufsätze
Deutsch: Abgrenzungsfragen bei Marken- und Werktitelschutz
Kazemi: Die Verwendung von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen in Meta-Tags

Bücher
Oberhardt: Die Dienstleistungsmarke
Kuss: Der Lizenzvertrag im Recht der USA
Schramm: Der europaweite Schutz des Produktdesign
Voegeli: Die Regulierung des Domainnamensystems durch die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN)

Rechtsprechung
EuGH ELIZABETH EMANUEL
EuGH Levi Strauss
BGH Scherkopf
BGH Unbegründete Abnehmerwarnung
BGH Markenparfümverkäufe
BGH Parfümtestkäufe
OLG Köln Sportjacken mit 2 Ärmelstreifen
OLG Köln Schokoladenriegel und markenmäßige Verwendung der Warenform
OLG München Erstattung von Abmahnkosten
BPatG ARTIST(E)
BPaTG Der kleine Eisbär

Entscheidungsanalysen
OLG Hamm Haus & Grund
EuG Ketchup-Flasche
EuG WEISSE SEITEN

Quelle: Wolters-Kluwer

Löschungen nach Widerspruch (22/2006)

Die nachfolgenden Marken sind nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes gelöscht worden. Die Löschungen wurden vom DPMA in der 22. Kalenderwoche veröffentlicht.

399 71 816

Nizzaklassen: 01, 03, 05

301 09 007
Fizzy Cola
Nizzaklasse: 30

301 41 063
Logoland
Nizzaklasse: 38

302 39 860

Nizzaklassen: 18, 25

303 35 839
ROS-A-ROMA
Nizzaklasse: 31

303 60 823
AdGreen
Nizzaklassen: 01, 04

304 04 960

Nizzaklassen: 18, 25

Quelle: DPMA

Promidomains

Kaum ist der neue Promispross auf der Welt und der Name verkündet, beginnt der Run auf die entsprechenden Domains. Eltern, Anwälte und Domaingrabber liefern sich ein Rennen um die besten virtuellen Grundstücke und manchmal können die Promis ihren Informationsvorsprung auch nutzen.

Kurz nach der Geburt des gemeinsamen Kindes von Angelina Jolie und Brad Pitt wurden im Namen der Mutter diverse Domains mit dem Namen des Babys registriert.
Angelina Jolie ist jetzt Inhaberin der Domains ShilohJoliePitt.com unter verschiedenen TLDs.
Das schnelle Vorgehen war keine schlechte Entscheidung, denn kurz darauf wurden die Domains unter den verbleibenden Top-Level-Domains bereits von Domaingrabbern registriert.

Quelle: Domainworks.biz

Stadt Frankfurt gewinnt frankfurt.eu

In einen ADR-Schiedsverfahren vor dem Czech Arbitration Court hat die Stadt Frankfurt die Domain frankfurt.eu erstritten.

Die Domain war von der EURid ursprünglich dem Inhaber einer in Benelux registrierten Wort-/Bildmarke zugeteilt worden. Die der Registrierung zugrunde liegende Marke führt den Markentext FRANKF & URT und ist in der Nizzaklasse 22 für Fäden und Garne eingetragen.

Der Domaininhaber berief sich auf die Regelungen der VERORDNUNG (EG) Nr. 874/2004 wonach gem. Artikel 11, Abs. 2 die Ersetzung oder Streichnung von Sonderzeichen möglich ist:

Enthält ein Name, für den frühere Rechte beansprucht werden, Sonderzeichen sowie Leer- und Interpunktionszeichen, so werden diese aus dem entsprechenden Domänennamen entweder ganz entfernt, durch Bindestriche ersetzt oder, falls möglich, transkribiert.

Das Schiedsgericht legte diese Regel anders aus, wertete die Transkribierung als prioritäre Option und erkannte dem Markeninhaber das Recht an der Domain frankfandurt.eu zu.

Mit dieser Entscheidung verfolgt der Arbitration Court wie schon im Fall Nr.: 00398 (barcelona.eu) eine Auslegung der Bestimmungen, die die Bemühungen “findiger” Markeninhaber ins Leere laufen lässt.

(Fall Nr.: 00394)
Stadt Frankfurt am Main – DER MAGISTRAT vs. EURid