Geschmacksmuster
Titel: Kopfbedeckung in Form eines Maßkruges mit Aussparung fürs Gesicht mit Ohren- und Nackenbedeckung
Nummer: 40207675.3
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Geschmacksmuster
Titel: Kopfbedeckung in Form eines Maßkruges mit Aussparung fürs Gesicht mit Ohren- und Nackenbedeckung
Nummer: 40207675.3
Quelle: DPMA
Golem meldet den neuen Markennamen unter dem Microsoft künftig alle bisherigen Sicherheitslösungen für Unternehmenskunden zusammenfasst: Forefront
Eine entsprechende US-Marke befindet sich beim US Patent & Trademark Office seit dem 21. April 2006 in Anmeldung (Serial Number: 78867308)
Beansprucht werden in der Nizzaklasse 42: computer virus protection services; computer security services, namely, restricting access to and by computers and computer networks to and of undesired web sites, media, individuals and facilities; and providing information in the field of computer and networks security and protection.
Dabei finden sich im Markenregister des USPTO insgesamt 23 weitere aktive Markeneintragungen oder Markenanmeldungen, allerdings keine prioritätsältere Marke, die Software beansprucht.
Die Summe der Marken ist nicht verwunderlich, denn Forefront hat eine allgemeinsprachliche Bedeutung. Leo übersetzt das Wort z.B. mit Spitze, Vorderseite, vorderster Reihe oder Vorfeld.
Forefront Markenanmeldungen von Microsoft im deutschen oder europäischen Markenregister liegen derzeit noch nicht vor.
Die Regierung der Provinz Alberta hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization die Domain albertacanada.com gewonnen.
Die Regierung Albertas berief sich im Verfahren auf ihre beim kanadischen Markenamt eingetragenen Marken Canada Alberta und Alberta-Canada.
Der in den USA ansässige Domaininhaber argumentierte, dass es sich bei der Bezeichnung Alberta Canada um eine geografische Angabe handle für die ein Markenschutz nicht möglich sei.
Dieser Einschätzung wollte sich das Schiedsgericht nicht anschliessen und stufte die Registrierung und Nutzung der Domain ohne Bezug zur Provinz Alberta als bösswillig ein. Der Domaininhaber benutzte die Domain zur Weiterleitung auf Finanzdienstleistunganbebot.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.
(Fall Nr.: D2006-0163)
Government of the Province of Alberta v. RolloverNow, Inc.
Der französische Modekonzern Lacoste hat den Betreiber der Pekinger Silk Street Mall und einige der in dem Einkaufszentrum ansässigen Händler verklagt. Den Händlern wird der Verkauf gefälschter Lacoste Produkte vorgeworfen. Der Betreiber des Einkaufzentrums habe die Händler, statt sie von ihrem Handel mit gefälschten Produkten abzuhalten noch unterstützt.
Lacoste fordert von jedem der Beklagten 12.500 USD Schadensersatz.
Eine im Vorfeld des Prozesses von Lacoste angestrebte aussergerichtliche Klärung war ohne Reaktion seitens der Silk Street Mall geblieben.
In einem vergleichbaren Verfahren hatten sich die Modelabel Chanel SA, Louis Vuitton SA, Prada, Burberry und Gucci bereits gegen die Silk Street Mall durchgesetzt.
Quelle: China Daily
Die Mast-Jägermeister AG aus Wolfenbüttel hat die Wortmarke Wildmeister (Registernummer: 305 06 615) übernommen.
Die Marke genießt mit Priorität vom 04.02.2005 Schutz in den Nizzaklassen 33, 39 und 43.
Beansprucht werden:
33: Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; Weine, Spirituosen und Liköre; Sekt, Schaumwein, Perlwein; Cocktails und Aperitifs auf Spirituosen-, Likör- oder Weingrundlage; weinhaltige Getränke; Essenzen und Extrakte für die Zubereitung von Getränken
39: Veranstaltung von Ausflugsfahrten, Reisen und Betriebsbesichtigungen; Reisebegleitungen; Reservierungsdienste für vorgenannte Veranstaltungen
43: Verpflegung von Gästen; Beherbergung von Gästen, Zimmervermittlung (Hotels, Pensionen); Catering
Mast-Jägermeister AG ist Produzent des bekannten Kräuterschnaps Jägermeister. Im Jahr 2003 hatte sich Jägermeister gerichtlich mit dem Inhaber der Marke Forstmeister auseinandergesetzt. (Quelle: Markenbusiness)
Die Fußball WM ist nicht nur sportliches Highlight des Jahres, sondern auch die Hochphase für Produkt- und Markenpiraten.
Die Fußball-WM ist eine Hoch-Zeit für Produktfälscher. Der Welt-Fußballverband Fifa besitzt auf viele Fanartikel die alleinigen Rechte und fürchtet große Schäden durch Produktpiraterie. Der Kampf von Polizei und Zoll gegen die WM-Fälscher beginnt jedoch nicht erst an diesem Freitag.
Quelle: FAZ.net
via: Unternehmensjurist