Löschungen nach Widerspruch (23/2006)

Die nachfolgenden marken wurden nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes gelöscht.
Die Löschungen wurden vom DPMA in der 23. Kalenderwoche veröffentlicht.

398 55 631
ARVEDA
Nizzaklasse: 20

398 63 545
DUOtop
Nizzaklasse: 36

300 03 275
POO
Nizzaklassen: 09, 35, 41

300 93 875
TERRA3DWEB
Nizzaklassen: 09, 38, 42

301 68 162
TALINA
Nizzaklassen: 09, 38, 41

302 23 973
Calciwell
Nizzaklassen: 05, 30

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Henkel übernimmt Marken

Ein Portfolio von insgesamt drei Marken hat die Henkel KGaA von der Columbia Cosmetics GmbH aus Berlin übernommen.
Die Übertragung wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 23. Kalenderwoche veröffentlicht. Übernommen wurden die nachfolgenden Marken:

893 601

Nizzaklasse: 03
Anmeldedatum: 26.11.1969

1 186 275
Colortech
Nizzaklasse: 03
Anmeldedatum: 18.03.1989

1 189 700
Hairtech
Nizzaklasse: 03
Anmeldedatum: 21.10.1988

Quelle: DPMA

.EU Landrush 2 – Lizenz zum Gelddrucken?

Domain-Recht berichtet über mögliche Mauscheleien bei der Durchführung der Landrush 2 Periode im Rahmen der .EU Domainvergabe.

Mit welchem Trick es Ovidio gelang, derart viele Domains zu erhalten, kann man derzeit nur vermuten. Als wahrscheinlich gilt, dass Ovidio unter anderem riesige Wortlisten zusammengestellt hat und diese über den Domainname Availability Server (DAS) von EURid laufen ließ, um die belegten .eu-Domains auszufiltern. Die dann noch verbleibenden Domains hat man mit den WHOIS-Daten abgeglichen und am 7. Juni um Punkt 11.00 Uhr auf die EURid-Server losgelassen. Um 11.01 Uhr war der ganze Spuk schon wieder vorbei und die besten Domains bereits weg, bevor die Landrush-Phase 2 richtig begonnen hat. In einer ersten, inoffiziellen Stellungnahme verwies EURid auf die Möglichkeit, ein ADR-Verfahren einzuleiten. Dass man selbst einschreiten und eine Untersuchung einleiten wird, gilt als sehr unwahrscheinlich.

Die “Geschäftsidee” des Unternehmens ist dabei durchaus durchdacht. Für jede der Domains sind potenzielle Käufer bereits bekannt. Diejenigen Unternehmen und Personen, die in den Sunrise Perioden versucht haben die Domains zu erhalten, dürften auch weiterhin ein Interesse an den Domainnamen haben. Dank WHOIS der EURid sind diese “verhinderten” Domaininhaber mit den notwendigen Kontaktdaten bekannt.
Hierbei geht es weniger um Inhaber sogenannter “Pseudo”-Marken, die spekulativ versucht hatten hochwertige Domains zu registrieren, sondern um die Inhaber von eingeführten und benutzten Marken und Namen.
Für viele dieser Rechteinhaber, die möglicherweise nur wegen formaler Mängel in der Sunrise Periode nicht zum Zuge gekommen sind, stellt die Domain einen nicht unerheblichen Wert dar, so dass hier mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Kaufbereitschaft unterstellt werden darf.

Bei einen ADR Verfahren trägt jede der Parteien auch im Erfolgsfall seine eigenen Kosten. Schiedsgerichtsgebühren und Anwaltshonorar belaufen sich mindestens auf 3.500 EUR.
In Anbetracht dieser Kosten, des ungewissen Ausganges eines ADR Verfahrens und der Möglichkeit nach dem Schiedsspruch noch die ordentliche Gerichtsbarkeit anzurufen, dürfte man den Wert der Domains jeweils im oberen vierstelligen Eurobereich ansiedeln.

Vermutlich fließt demnächst viel Geld nach Zypern…