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markenrechtliches Sammelsurium
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Arte mit einem Bericht über das Europäische Patentamt.
Die nachfolgenden Marken wurden von einer Privatperson innerhalb eines Tages beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet:
CHICAGO WHITE SOCKS
JOHN GALLIANO
EMILIO PUCCI
D & G
DOLCE & GABBANA
GIORGIO ARMANI
Armani
BREITLING
Der Anmeldetag ist der 10. April 2006, so dass man mit viel gutem Willen hoffen mag, dass es sich um einen etwas verspäteten Aprilscherz handelt. Ansonsten viel Spass…
Markenbusiness berichtet über die Klage des Modelabels Fendi gegen den Einzelhandelskonzern Wal-Mart.
Das zur Luxusgruppe LVHM gehörende Modelabel wirft der weltweit größten Supermarktkette vor, Nachahmungen von Handtaschen, Schlüsselanhängern und Briefbörsen zu verkaufen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet reichte das Unternehmen kürzlich in New York Klage ein.
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt informiert über die Möglichkeiten der Kreditkartenzahlung bei Gemeinschaftsmarkenanmeldungen.
Der Beschluss Nr. EX-02-2 des Präsidenten des Amtes vom 7. November 2002 (geändert durch den Beschluss Nr. EX-04-3 vom 26. November 2004 und durch den Beschluss Nr. EX-05-3 vom 10. Oktober 2005) sieht die Möglichkeit der elektronischen Einreichung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen über das Internet vor.
Die Nutzung von Kreditkarten für elektronische Zahlungen erlaubt es den Kunden, Zahlungen einfach, kostengünstig und unbürokratisch vorzunehmen.
Im Rahmen des E-Business-Projekts ist es wichtig, den Kunden die Möglichkeit zu geben, die Zahlungen für ihre elektronisch über das Internet eingereichten Anmeldungen online per Kreditkarte vorzunehmen.
Die elektronische Zahlung per Kreditkarte wird zunächst für die im Zusammenhang mit der elektronischen Einreichung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen über das Internet anfallenden Gebühren ermöglicht.
Quelle: HABM
Im Vorfeld der Einführung der Top-Level-Domain .EU waren vermehrt Marken aufgefallen, die allgemeinsprachliche Begriffe für zum Teil obskure Waren beanspruchten. Diese Marken wurden von den zuständigen Ämtern auch häufig eingetragen und dienten offenbar lediglich der Teilnahme an der, den Markeninhabern vorbehaltenen Sunrise Periode 1.
Im Zusammenhang mit den Sunrise Perioden setzte sich der Begriff “Pseudo”-Marken durch.
Häufig wurde bei Bekanntwerden dieser Marken die Auffassung geäussert, die Marken seinen bösgläubig angemeldet worden und daher löschungsreif. (Vgl. z.B. Handelsblatt vom 23.02.2006)
Einen solchen Fall von “Pseudo”-Marke hatte der tschechische Arbitration Court im Rahmen eines ADR Verfahrens um die Domain lastminute.eu zu verhandeln. Die Beschwerde war von der LTUR Tourismus AG eingereicht worden.
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