Wer kennt ihn nicht, Lassie den tapferen Collie, Retter in der Not in zahllosen Serienfolgen.
Diesmal benötigte die Inhaberin der LASSIE Marke, die Classic Media Inc. aus New York Hilfe und fand sie beim Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization in Genf.
Gegenstand des Schiedsverfahren war die Domain lassie.com, die sich seit 1999 im Besitz eines im Bundesstaat Georgia ansässigen Privatmanns befand. Dieser rechtfertigte die Registrierung mit der allgemeinsprachlichen Bedeutung des Wortes “lassie”, das im Wörterbuch mit der Übersetzung “das Mädchen” geführt wird.
Dass auf der Domain einige Zeit eine inoffizielle Fanseite zu der bekannten Fernehserie betrieben wurde, gereichte dem Domaininhaber allerdings im Schiedsverfahren nicht zum Vorteil.
Das Schiedsgericht sah die Kriterien für eine böswillige Registrierung und Nutzung des Domainnamens als erfüllt an und ordnete die Übertragung auf die beschwerdeführende Markeninhaberin an.
(Fall Nr.: D2006-0208)
Classic Media, Inc. v. Warren R. Royal