Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 779 vom 04.07.2006:
Bruno – der Bär ist los!
dit is dufte
Braunbär Bruno
Bruno Braunbär
Bruno – der Bär
Gedanken altern nicht
Ach, du Check
Quelle: Titelschutzanzeiger
markenrechtliches Sammelsurium
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 779 vom 04.07.2006:
Bruno – der Bär ist los!
dit is dufte
Braunbär Bruno
Bruno Braunbär
Bruno – der Bär
Gedanken altern nicht
Ach, du Check
Quelle: Titelschutzanzeiger
Markenbusiness zum Thema “Marken im Verkehr – Verkehrsdurchsetzung, Verkehrsgeltung, Verkehrsbekanntheit – verwirrende Begriffsvielfalt im Markenrecht”
Nach Berichten der Tageszeitung DIE WELT wird der Beiersdorf Konzern seine Produktpalette von derzeit mehreren zehntausend Produktvarianten verkleinern.
Es ist eine Reduktion von 20 bis 30 Prozent geplant.
Dabei werden Produktvariationen aber auch komplette Marken zusammengestrichen und überflüssig.
Weil es vor dem Viertelfinale ja gut geklappt hat, sei auch im Vorfeld des heutigen Spieles auf die Markenkonstellation im Halbfinale verwiesen.
Quelle: BerlinBlawg
In einem ADR Verfahren hatte sich die Schiedskommission des Arbitration Centers for .EU Disputes mit der Registrierung der Domain wuestenrot.eu zu befassen.
Die Wüstenrot Holding AG hatte gegen die Registrierung der Domain durch die Gemeinde Wüstenrot in der Sunrise Periode Beschwerde eingelegt.
Die Gemeinde Wüstenrot ist Namenspatin für die bekannte Bausparkasse, die in Wüstenrot gegründet wurde.
Die Beschwerdeführerin hat ihre Geschäfte 1921 im Ort Wüstenrot (jetzt ein Teil des Beschwerdegegners) angefangen, hat später das Hauptquartier nach Stuttgart umgezogen und ist heute viel bekannter als der Ort, aus dem sie stammt. Der Beschwerdegegner hat im Gebäude, wo die Beschwerdeführerin einst mit ihren Geschäften angefangen hat, ein Bausparmuseum errichtet. Zur Zeit dieser Entscheidung befindet sich das 10-jährige Jubiläum des Museums unter den „top news“ auf der Homepage des Beschwerdegegners.
Das Schiedsgericht stützte die Argumentation der Wüstenrot Holding zur böswilligen Registrierung der Domain und führte aus:
Die Schiedskommission ist der Meinung, dass trotz des geschützten Namens des Inhabers der früheren Rechte bzw. öffentlichen Einrichtungen in der Sunriseperiode (Artikel 10 der Verordnung) eine Registrierung in bösem Glauben vorliegen kann (Artikel 21 der Verordnung). Die Beschwerdeführerin ist viel bekannter als der Beschwerdegegner und betreibt Webseiten „wuestenrot“ unter TLDs .de, .com, .info und anderen länderspezifischen TLDs. Es ist offenbar, dass eine große Mehrheit der Internetnutzer auf der Website wuestenrot.eu die Site der Beschwerdeführerin und nicht die des Beschwerdegegners erwarten würde.
[…] Die Schiedskommission meint, dass der Beschwerdegegner den bestrittenen Domainnamen registriert hat, um einen Vorteil zu erzielen. Dies könnte der Verkauf des Domainnamens an Beschwerdeführerin sein. Außerdem können sich die Vorteile für den Beschwerdegegner aus der Tatsache ergeben, dass viele Internetnutzer die Website (irrtümlich) besuchen. Das könnte im Prinzip Fremdenverkehr fördern, Unternehmen und Einwohner anlocken, den Preis des Werberaumes auf der Website erhöhen (obwohl der Beschwerdegegner zurzeit keine Werbung auf seiner Website treibt) usw. Alle diese Möglichkeiten bedeuten Benutzung eines Domainnamens aus Gewinnstreben im Sinne von Artikel 21, Absatz 3, Buchstabe d) der Verordnung und sind deswegen unerlaubt. Die Schiedskommission verordnet deswegen eine Übertragung des Domainnamens.
Fall Nr.: 00120
Wüstenrot Holding AG vs. Gemeinde Wüstenrot
Der Mitteldeutscher Rundfunk MDR teilt die Wort-/Bildmarke KI.KA KOCH CHARTS (Registernummer: 302 52 480) mit dem ZDF.
Bis zur Veröffentlichung der Übertragung durch das Deutsche Patent- und Markenamt in der 26. Kalenderwoche befand sich die Marke im alleinigen Besitz des MDR.
Die Marke genießt mit Priorität vom 29.10.2002 Schutz in den Nizzaklassen 09, 16, 20, 21, 24, 29, 30, 38 und 41.
Quelle: DPMA