Volvo gewinnt Tippfehlerdomain

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat der schwedische Autoproduzent Volvo die Domain vovlo.net erstritten.

VOLVO ist eine berühmte, weltweit bekannte und international registrierte Marke. Volvo argumentierte diese Marke habe dem Domaininhaber auch bekannt sein müssen, als er die Domain benutzte um auf Automobil-Webseiten zu verlinken.

Das Schiedsgericht schloss sich der Auffassung an, dass es sich bei der Domain um eine bewusste Tippfehlervariante der berühmten Marke handle und ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2006-0631)
Volvo Trademark Holding AB v. Domaincar

Frankreich: Virgin muss Schadensersatz zahlen

Markenbusiness berichtet über die Entscheidung des Pariser Handelsgerichtes in Sachen Virgin France gegen France Telecom und Orange.

Weil die Musikladen-Kette Virgin France den Song “Hung Up” illegal vertrieben hat, muss sie Warner Music sowie den französischen Telekommunikationsunternehmen France Telecom und Orange 600.000 Euro Schadensersatz zahlen.

BPat: Best Choice Nutrition

In der Beschwerdesache 28 W (pat) 9/05 hatte sich der 28. Senat des Bundespatentgerichtes mit der Unterscheidungskraft der Wort-/Bildmarke Best Choice Nutrition (Anmeldenummer: 304 23 668.3/29) zu befassen.

Die Marke war für Waren der Nizzaklassen 05, 29, 30 und 32 angemeldet und vom Deutschen Patent- und Markenamt als nicht unterscheidungskräf-tige Sachangabe gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zurückgewiesen worden.

Das DPMA hatte dazu ausgeführt:

[…] die angemeldete Wortmarke enthalte lediglich den sprach-üblich gebildeten Gesamtausdruck „Best Choice Nutrition“, der in seiner sinnge-mäßen deutschen Übersetzung „Nahrung bester Wahl“ bedeute und für den Vekehr einen Hinweis auf die besondere Qualität und Güte der Waren darstelle. Der grafisch gestaltete Anfangsbuchstabe „B“, der an eine springende oder tanzende Person erinnere, bewege sich noch im Rahmen des Werbeüblichen und falle im Gesamteindruck nicht derart ins Gewicht, als dass der Verkehr darin einen betrieblichen Herkunftshinweis erkennen werde, zumal die Bildkomponente einen Bezug zu den beanspruchten Diät- und Sportlernahrungsmitteln herstelle.

Gegen diesen Beschluss erhob der Markenanmelder Beschwerde beim Bundespatentgericht.

Das Bundespatentgericht stütze die Auffassung des DPMA und urteilte:

Die gemäß § 165 Abs. 4 MarkenG a.F. zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Der begehrten Eintragung in das Markenregister steht das Eintragungshindernis des Freihaltungsbedürfnisses (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) wie das der fehlenden Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) entgegen.

[…] Vorliegend geht die grafische Ausgestaltung der Marke in Form des Anfangsbuchstabens „B“ nicht über die dem Verkehr geläufige, werbeübliche Gebrauchsgrafik hinaus und kann daher zum Markenschutz nichts beitragen. Zwar darf bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von grafischen Gestaltungselementen kein allzu strenger Maßstab angelegt werden, zumal Eigentümlichkeit und Originalität hierfür keine zwingenden Voraussetzungen darstellen(vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl. 2003, § 8 Rdn. 164 m. w. N.). Bei dem streitigen Markenelement handelt es sich jedoch um eine rein piktogrammartige Gestaltung, die durch die enge Anbindung an den Text ohne Weiteres als „B“ erkannt werden wird. Deshalbkommt es auch nicht darauf an, ob dem Bildelement in Alleinstellung die Schutz-fähigkeit zuzubilligen wäre. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH a. a. O.) können einfache grafische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter nicht aufwiegen. Dies gilt vor allem für – wie hier – glatt beschreibende Angaben, bei denen die kennzeichenkräftige Verfremdung im Gesamteindruck besonders auffällig hervortreten müsste, was aber nicht der Fall ist. Jedenfalls drängt sich der Eindruck eines Buchstaben „B“ ohne Weiteres auf, auch wenn die Grafik in Alleinstellung durch den kopfartigen Punkt möglicherweise auch als piktogrammähnlicher Schattenriss einer Person erscheinen könnte. Doch sticht die Grafik am Anfang der dreiteiligen und im Übrigen kompletten Wortfolge dem Betrachter nicht so stark ins Auge, dass eine kennzeichenkräftige Verfremdung eingetreten wäre, die der Gesamtmarke die erforderliche Unterscheidungskraft verleihen könnte; hierbei ist es auch unerheblich, dass bei der Texterfassung der Marke im Verwaltungsbereich des Amtes der Anfangsbuchstabe „B“ weggelassen worden ist, da bei der Eingangsbearbeitung naturgemäß Zurückhaltung bei der Bewertung von Zeichenteilen geübt werden muss, ohne dass damit ein Präjudiz geschaffen wird, zumal es bei der Prüfung einer Marke immer auf die betroffenen Verkehrskreise ankommt.

Quelle: Bundespatentgericht

Antenne Bayern: Produktpiraterie

Für Radiohörer in Bayern:

Antenne Bayern: Milliardenschäden durch Produktpiraterie

Antenne Bayern berichtet in Zusammenarbeit mit dem Zoll München zum Thema Plagiate und Produktpiraterie.

Sie beschränken sich längst nicht mehr auf Jeans renommierter Textilunternehmen oder noble Uhren angesagter Hersteller: Vor Markenpiraten ist mittlerweile nichts mehr sicher. Bremsscheiben von Volkswagen werden genauso gefälscht wie Flugzeugteile.

Quelle: Antenne.de

Nizzaklassenstatistik April

Die am seltensten beanspruchten Nizzaklassen beim DPMA im Monat April 2006 waren:

Klasse 13
Anzahl der Anmeldungen: 16
(enthält u.A. Schusswaffen, Sprengstoffe)

Klasse 15
Anzahl der Anmeldungen: 27
(Musikinstrumente)

Klasse 23
Anzahl der Anmeldungen: 28
(Garne und Fäden für textile Zwecke)

Klasse 22
Anzahl der Anmeldungen: 46
(enthält u.A. Seile, Fäden, Netze)

Klasse 27
Anzahl der Anmeldungen: 47
(enthält u.A. Teppiche, Matten, Tapeten)

Bundesministerin Zypries zur Produktpiraterie

Bei der Eröffnung der Veranstaltung des Deutschen Patent- und Markenamtes “Geistiges Eigentum im Gespräch: Produktpiraterie – Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland?” sprach die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries die Gefahren der globalen Produktpiraterie an.

Meine Damen und Herren,
der Titel der Veranstaltung lautet „Produktpiraterie – Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“ Der Satz ist richtig, aber das Fragezeichen an seinem Ende ist es meines Erachtens nicht. Da müsste ein Ausrufezeichen hin – und zwar ein fett gedrucktes.

Und weil das so ist, habe ich mir und hat sich die Bundesregierung das Thema ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission entfallen inzwischen 5 bis 9 Prozent des Welthandels auf gefälschte Produkte.

[…] Deutschland ist ein „Land der Ideen“. Dass dieser Werbeslogan stimmt, zeigen nicht zuletzt die Rekordanmeldungen bei den Patentämtern. Für eine Volkswirtschaft mit einer so hohen Innovationskraft wie Deutschland ist die Produktpiraterie eine enorme Gefahr. Wir dürfen deshalb bei unseren Anstrengungen gegen die Fälscher nicht nachlassen. Wir müssen vielmehr die internationale Zusammenarbeit ausbauen und das Bewusstsein für den Wert des geistigen Eigentums schärfen. Wir werden dafür sorgen, dass Politik und Wirtschaft, Zoll und Justiz an einem Strang ziehen. Und wir brauchen die Medien, die berichten. Wenn uns all das gelingt, dann wird der Kampf gegen diese Form der Wirtschaftskriminalität Erfolg haben.

Die Rede der Bundesjustizministerin im Volltext

Im Anschluss an die Rede der Bundesjustizministerin diskutierte Patentamtschef Jürgen Schade das Thema mit einer Expertenrunde.

Insgesamt sei Deutschland im Kampf gegen Plagiate und Fälschungen gut aufgestellt. Die rechtlichen Rahmenbedingen könnten im Detail verbessert werden. Klaus Hoffmeister, Leiter der Zentralstelle für gewerblichen Rechtsschutz der Oberfinanzdirektion München, wünschte sich aber mehr Initiative von der Wirtschaft. Nur dann könne der Zoll effektiv Beschlagnahmungen durchführen.
Einig waren sich die Experten, dass sich das Bewusstsein der Menschen in Bezug auf das Geistige Eigentum ändern müsse. Wenn die Menschen dem Geistigen Eigentum den gleichen Stellenwert wie dem materiellen Eigentum beimessen, würde der Produktpiraterie die Grundlage entzogen. Dazu müsse auch vermehrt über die Bedeutung der gewerblichen Schutzrechte aufgeklärt werden.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes