WIPO Magazine erschienen

Das aktuelle WIPO Magazine (Ausgabe 04/2006 Juli/August) ist erschienen und als PDF-Dokument auf der Webseite der World Intellectual Property Organization erhältlich.

Themen:

Championing Women Inventors highlights the activities of the Global Women Inventors and Innovators Network (GWIIN) in providing assistance to women inventors

The Myriad Case raises questions about patenting genetic inventions and demonstrates how certain bioethical issues go beyond questions of patentability

A report on The Impact of Plant Variety Protection underlines the many and varied benefits of the protection of new plant varieties

FIFA World Cup – The IP Score offers a brief overview of the winners and losers on the IP score sheet

Plus

Morocco’s Vision 2010 takes a look at Morocco industrial property strategy aimed at stimulating the commercial and industrial sector, at creating a more competitive business environment, and at attracting foreign investment

IP & Business – A Tale of Two SMEs – the case of two SMEs and how they manage IP for business success, courtesy of the EPO

Quelle: WIPO

Marken BUNDESWEAR

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Nizzaklassen: 09, 21, 25
Waren: Ton-, Bild- und Bildtonträger; Compact-Discs, CD-ROM, CD-I; mit Programmen versehene maschinenlesbare Datenträger aller Art, soweit in Klasse 9 enthalten.
Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit in Klasse 21 enthalten, insbesondere Tassen und Teller.
Bekleidungsstücke, insbesondere T-Shirts, Pullover, Sweat-Shirts und Jacken, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, insbesondere Caps; Sportbekleidung.

Anmeldedatum: 18.05.1998

39858648

Nizzaklassen: 18, 24, 25
Waren: Schuhwaren; Hosen, Jacken, Mäntel, Hemden, T-Shirts, Sweatshirts, Kapuzenshirts, Unterwäsche, Mützen, Handschuhe, Strümpfe; Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten; Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten; Reise- und Handkoffer; Regenschirme; Taschen, soweit in Klasse 18 enthalten.

Anmeldedatum: 12.10.1998

Quelle: DPMA

WIPO: zusätzlich Klassengebühren

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Änderung bezüglich der Anmeldegebühren für Internationale Registrierungen auf Basis des Madrider Markenabkommens beziehungsweise des Madrider Protokolls.

Zukünftig werden seitens der WIPO keine zusätzlichen Klassengebühren mehr erhoben, wenn im Registrierungsverfahren von der WIPO Umklassifizierungen oder Klassifizierungskorrekturen vorgenommen werden und dadurch zusätzliche Klassen hinzutreten.

Diese möglicherweise hinzugetretenden klassen werden aber im Falle einer Verlängerung der Marke voll berechnet.

Sollten im Zuge einer Klassenkorrektur der WIPO Klassen entfallen, so erfolgt konsequenterweise auch keine Rückerstattung von Gebühren seitens der WIPO.

Quelle: WIPO

stockholm.eu – oder wer zu spät kommt…

Wer bevorzugte Rechte nicht wahrnimmt, steht hinterher mit leeren Händen da.
So könnte man die Situation öffentlicher Körperschaften zusammenfassen, die in der Sunrise Periode zur Registrierung der Top-Level-Domain .EU von ihrem Recht zur bevorzugten Registrierung keinen Gebrauch gemacht haben.
So erging es auch der schwedischen Hauptstadt Stockholm, deren Verwaltung nach Abschluss der Sunrise Periode 1 feststellten musste, dass die Domain stockholm.eu von einem niederländischen Unternehmen registriert worden war.
Daraufhin strengte die Stadt ein ADR Verfahren vor dem Prager Arbitration Center an, um die Übertragung der Domain zu erreichen.

Allerdings konnte sich das Schiedsgericht nicht der Auffassung Stockholms anschliessen, dass die Registrierung seitens der niederländischen Traffic Web Holding BV regelwidrig erfolgt sei.

Stockholm verfügt über keine Markenrechte, die eine erfolgreiche Basis für ein Schiedsverfahren dargestellt hätten. Ein böswilliges Vorgehen des Domaininhabers sei ebenfalls nicht ersichtlich. Trotz ausreichender Hinweise auf Böswilligkeit seitens des Domaininhabers wies das Schiedsgericht die Beschwerde der Stadt Stockholm zurück.

Anders als im Verfahren um die Domain frankfurt.eu, welches die Stadt Frankfurt am Main erfolgreich geführt hatte, wurde hier nicht die fehlerhafte Zuteilung seitens der EURid angegriffen.
Insofern kann die Stockholm Entscheidung durchaus als richtungsweisend für Städte und andere öffentliche Körperschaften gelten, die die Registrierung ihrer Domain in der Sunrise Periode verschlafen haben.

(Fall Nr.: 00386)
Stockholms Stad vs. Traffic Web Holding BV

Nizzaklassenstatistik April (02)

Die am häufigsten beanspruchten Nizzaklassen beim DPMA im April 2006:

Klasse 35
Anzahl der Anmeldungen: 1484
(enthält u.A. Werbung; Unternehmensberatung)

Klasse 41
Anzahl der Anmeldungen: 1276
(enthält u.A. Ausbildung; Unterhaltung)

Klasse 42
Anzahl der Anmeldungen: 1113
(enthält u.A. Softwaredesign; Forschung; technologische Dienstleistungen)

Klasse 09
Anzahl der Anmeldungen: 954
(enthält u.A. Datenträger; Computer; Elektronik)

Klasse 16
Anzahl der Anmeldungen: 795
(Druckereierzeugnisse)

Quelle: Markenbusiness