Vor dem Prager Arbitration Center ist die Siemens-Betriebskrankenkasse mit ihrer Beschwerde gegen die Zuteilung der Domain SBK.EU gescheitert.
Die Domain SBK.EU war durch Dr. Hans Unterhuber, Vorstand der Betriebskrankenkasse in der Sunrise Periode beantragt worden. Der Antrag hatte den ersten Platz der Zuteilungsliste belegt, war jedoch nach Prüfung der Antragsunterlagen nicht zum Zuge gekommen, da sich das geltend gemachte Recht nicht im Besitz des Vorstandes, sondern des Unternnehmens befindet.
Diese Entscheidung griff die Siemens-Betriebskrankenkasse jetzt im Rahmen eines ADR Verfahrens an. Eine zweite Beschwerde wurde gegen die Zuteilung der Domain an den aktuellen Inhaber erhoben. Die im Verfahren geltend gemachte Marke sei wegen des zusätzlichen Wortbestandteiles nicht mit der Domain identisch und daher nicht zur Registrierung der Domain berechtigt.
Beide Beschwerden wurden vom Schiedsgericht zurückgewiesen.
Dr. Unterhuber sei nicht Inhaber des geltend gemachten Rechtes, daher sei die Zurückweisung des Registrierungsantrages regelkonform erfolgt.
Der Inhaber der Domain konnte dem Schiedsgericht eine mit der Domain identische Wortmarke präsentieren, so dass der zweite Beschwerdegrund der Siemens-Betriebskrankenkasse ebenfalls hinfällig sei.
(Fall Nr.: 00903)
Siemens-Betriebskrankenkasse Koerperschaft des oeffentlichen Rechts vs. EURid