HABM: deutsche Markenanmelder

Rangliste der deutschen Unternehmen mit den meisten Europäischen Gemeinschaftsmarken.
Anzahl der Marken in Klammern.

DEUTSCHE TELEKOM AG ( 1,038)

DAIMLERCHRYSLER AG (816)

BASF AKTIENGESELLSCHAFT (580)

REWE-ZENTRAL AG (551)

BAYERISCHE MOTOREN WERKE AKTIENGESELLSCHAFT (422)

VOLKSWAGEN AG (355)

ALTANA PHARMA AG (351)

BSH BOSCH UND SIEMENS HAUSGERÄTE GMBH (293)

LIDL STIFTUNG & CO. KG (262)

HENKEL KGAA (248)

Insgesamt werden 83.561 Gemeinschaftsmarken von deutschen Inhabern gehalten. Das entspricht einem Anteil von 16,46% am Gesamtbestand.

Quelle: HABM Alicante News 07-08/2006

Springer hat den POP COP

Die Axel Springer Young Mediahouse GmbH aus München hat die Wortmarke POP COP (Registernummer: 30128829) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 08.05.2001 Schutz in den Nizzaklassen 09, 16, 18, 25 und 41.

Die Übertragung der Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 28. Kalenderwoche veröffentlicht.
Bisheriger Inhaber war ein Herr Krugmann aus Berlin.

Quelle: DPMA

HABM: deutsche Kanzleien

Rangliste der deutschen Kanzleien als mit den meisten Vertretungen bei Europäischen Gemeinschaftsmarken.
Anzahl der Marken in Klammern.

MEISSNER, BOLTE & PARTNER (1,378)

MAYER, BROWN, ROWE & MAW LLP (1,300)

GRÜNEKER, KINKELDEY, STOCKMAIR & SCHWANHÄUSSER (1,068)

COHAUSZ & FLORACK (899)

CMS HASCHE SIGLE (878)

ANDREJEWSKI, HONKE & SOZIEN (789)

BOEHMERT & BOEHMERT (777)

BAUER (774)

HAMSEN & UTESCHER (771)

LOVELLS (659)

Quelle: Alicante News 07-08/2006

sbk.eu – Siemens-Betriebskrankenkasse scheitert mit doppelter Beschwerde

Vor dem Prager Arbitration Center ist die Siemens-Betriebskrankenkasse mit ihrer Beschwerde gegen die Zuteilung der Domain SBK.EU gescheitert.

Die Domain SBK.EU war durch Dr. Hans Unterhuber, Vorstand der Betriebskrankenkasse in der Sunrise Periode beantragt worden. Der Antrag hatte den ersten Platz der Zuteilungsliste belegt, war jedoch nach Prüfung der Antragsunterlagen nicht zum Zuge gekommen, da sich das geltend gemachte Recht nicht im Besitz des Vorstandes, sondern des Unternnehmens befindet.

Diese Entscheidung griff die Siemens-Betriebskrankenkasse jetzt im Rahmen eines ADR Verfahrens an. Eine zweite Beschwerde wurde gegen die Zuteilung der Domain an den aktuellen Inhaber erhoben. Die im Verfahren geltend gemachte Marke sei wegen des zusätzlichen Wortbestandteiles nicht mit der Domain identisch und daher nicht zur Registrierung der Domain berechtigt.

Beide Beschwerden wurden vom Schiedsgericht zurückgewiesen.
Dr. Unterhuber sei nicht Inhaber des geltend gemachten Rechtes, daher sei die Zurückweisung des Registrierungsantrages regelkonform erfolgt.
Der Inhaber der Domain konnte dem Schiedsgericht eine mit der Domain identische Wortmarke präsentieren, so dass der zweite Beschwerdegrund der Siemens-Betriebskrankenkasse ebenfalls hinfällig sei.

(Fall Nr.: 00903)
Siemens-Betriebskrankenkasse Koerperschaft des oeffentlichen Rechts vs. EURid