Löschungsanträge (29/2006)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 29. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

300 32 094
Voyager
Nizzaklasse: 12

304 12 699
MOMORDICA
Nizzaklassen: 05, 29, 30

305 11 622

Nizzaklassen: 06, 19, 37

305 46 412

Nizzaklassen: 03, 07, 08, 09, 11, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 28, 34, 35, 38, 39, 41, 42, 43, 44

305 48 682

Nizzaklassen: 39, 41, 43

Quelle: DPMA

Che Guevara keine Marke mehr?

Könnte man denken, nachdem die Löschung der nachfolgenden Wortmarke in der 28. Kalenderwoche vom Deutschen Patent- und Markenamt veröffentlicht wurde.

398 44 743
Che Guevara
Nizzaklassen: 16, 35, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

Es existieren jedoch noch sechs weitere Che Guevara Marken im Markenregister des DPMA:

30017095
Ernesto Che Guevara
Nizzaklassen: 32, 33

30339107
Che Guevara
Nizzaklassen: 03, 14, 25

39757671
Ché Guevara
Nizzaklasse: 03

39760242
Che Guevara 2000
Nizzaklassen: 03, 12, 14, 25, 28, 33

39812257

Nizzaklassen: 18, 25, 26

39834852
Che Ernesto Guevara
Nizzaklassen: 09, 14, 32, 33

Quelle: DPMA

UDRP Verfahren um gelbeseiten.com

Vor dem Schiedsgericht des World Intellectual Property Organization Arbitration and Mediation Centers hat die DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH aus Frankfurt die Domain gelbeseiten.com erstritten.

Im Verfahren berief sich die DeTeMedien auf die vierzigjährige Nutzung des Kennzeichens Gelbe Seiten, das durch mehr als 100 nationale, europäische und international registrierte Marken geschützt ist.

Die Domaininhaberin, die Gelbeseiten GmbH aus Lewes im US-Bundesstaat Delaware registrierte die Domain im September 1999 und änderte im Oktober 1999 ihren Namen in Gelbeseiten GmbH.
Die Domain wurde für eine deutschsprachige Webseite benutzt, die zur Bewerbung einer Pokerplattform diente.

Das Schiedsgericht entschied, dass die Kriterien für eine erfolgreiche Beschwerde seien und ordnete die Übertragung der Domain an.

Um die Übertragung einer Domain unter der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy zu erreichen müssen die folgenden Sachverhalte nachgewiesen werden:

1. Identität oder Verwechslungsfähigkeit von Domain und Marke

2. Fehlende Rechte / legitimes Interesse des Domaininhabers

3. Bösswillige Registrierung und Nutzung der Domain

(Fall Nr.: D2006-0358)
DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH v. Gelbeseiten GmbH

Mehr zum UDRP Verfahren:
WIPO Guide to the Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) (Englisch)

ICANN UDRP auf Deutsch

WIPO: Gebührenänderung Finnland

Die World Intellectual Property Organisation informiert über eine Gebührenänderung für Internationale Registrierungen mit Beanspruchung von Schutz in Finnland.

Die ab dem 15. August 2006 geltenden finnischen Individualgebühren stellen sich wie folgt dar:

Anmeldung in bis zu drei Nizzaklassen: 249.- CHF
Für Kollektivmarken: 358.- CHF

Für jede weitere Nizzaklasse: 93.- CHF

Verlängerung:
In bis zu drei Nizzaklassen: 280.- CHF
Für Kollektivmarken: 405.- CHF

Für jede weitere Nizzaklasse: 148.- CHF

Quelle: WIPO